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auf aktuelle politische Entscheidungen.

Dr. Georg Nüßlein (CSU)

Anrede,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich darf in der Sache vorausschicken, dass mich zu dem Thema sehr viele Emails in standardisierter Form erreicht haben. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich deshalb in Abstimmung mit der Fraktion auch meinerseits einheitlich antworte.

Schulden von heute bedeuten Zins- und Tilgungslasten für morgen. Daher ist die Stabilisierung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ein zentraler Grundpfeiler der nachhaltigen Generationengerechtigkeit.

Anfang Juni hatte die Bundesregierung die Eckpunkte eines Paketes mit Einsparungen von einem Volumen von rund 80,2 Mrd. EUR für die Jahre 2011 bis 2014 verabschiedet. Die Maßnahmen betreffen weitgehend den Bereich der Ausgabenseite, sind also echte Einsparungen. Damit unterscheidet sich dieses Paket fundamental von früheren Konsolidierungsansätzen.

Ziel des Pakets ist es, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten. Und gleichzeitig werden so wichtige Zukunftsbereiche, wie Bildung und Forschung, richtigerweise von den Konsolidierungsschritten ausgenommen. Damit leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag für die Stabilität der deutschen Haushalts- und Finanzpolitik. Verhältnisse, wie sie im April 2010 in Griechenland waren, müssen verhindert werden. Mit einem nachhaltigen Konsolidieren sichern wir das Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft und so unsere Arbeitsplätze.

Die Eckpunkte des sog. Sparpakets werden derzeit regierungsintern abgestimmt und in einen Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes einfließen. Da im Moment die Einzelheiten noch innerhalb der Bundesregierung verhandelt werden, bitte ich um Verständnis, dass ich mich dazu nicht im Detail äußern kann. Der Gesetzentwurf soll am 1. September 2010 im Kabinett beschlossen werden. Erst danach wird die Beratung im Bundestag und in seinen Ausschüssen beginnen und mithin meine parlamentarische Arbeit. Im Rahmen dieser Beratungen werden wir den Entwurf sehr intensiv prüfen und soweit notwendig auch Änderungen durchführen. Es wäre aber verfrüht, hier schon vor Überweisung des Gesetzesentwurfs Aussagen zu machen.

Die Eckpunkte der Bundesregierung sind jedoch sehr wohl sozial ausgeglichen. Nur rund 30,3 Mrd. EUR des o.g. Gesamtvolumens stammen aus dem Sozialbereich, obwohl inzwischen jährlich mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts für diesen Bereich ausgegeben werden. Dabei sind die angesprochenen Bereiche mit Bedacht ausgesucht worden. Beispielsweise ist es gerecht und systematisch angebracht, dass bei Beziehern von Hartz IV das Elterngeld angerechnet wird, weil sonst eine zusätzliche, für die im Vordergrund stehende Lebenssicherung ungerechtfertigte Einnahme entstehen würde. Menschen, die Hartz IV empfangen, erhalten nun einmal kein Einkommen, wie Erwerbstätige. Und es muss sich für jenen Teil der Bevölkerung, der jeden Morgen aufsteht, um zur Arbeit zu gehen, auch finanziell lohnen, dies zu tun. Dies gilt insbesondere für den Teil der Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten und durch ihre Leistungen auch zur Finanzierung von Hartz IV beitragen. Weiterhin wird durch das Sparpaket der Bereich Beteiligungen, Unternehmen und Bankensektor insgesamt mit rund 19,2 Mrd. EUR belastet. Rund 13,4 Mrd. EUR werden im Bereich der Verwaltung eingespart, beispielsweise durch eine weitere Reduzierung des Personals. Der Subventionsabbau trägt rund 9,5 Mrd. EUR zum Einsparpotential bei.

Was die von Ihnen ebenfalls angesprochen Steuerpolitik angelangt, so bitte ich zu bedenken, dass das Steuerrecht auch ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen und Investitionen ist. Dies trägt zur Sicherung von Arbeitspltzen bei. Die aktuell positive wirtschaftliche Entwicklung ist dann auch ein Beleg dafür, dass attraktive steuerliche Rahmenbedingungen eine wichtige Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung sind. Dabei sichert speziell die progressive Einkommensbesteuerung auch den sozialen Ausgleich. Starke Schultern tragen dabei schon heute deutlich mehr als schwache. Dies kann man etwa den amtlichen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes entnehmen: Das oberste Drittel der Steuerpflichtigen trägt bereits heute rund 80 Prozent der Einkommensteuer. Das untere Drittel der Einkommen, Haushalte, die wenig oder gar nicht verdienen, erhalten dagegen fast 60 Prozent aller Transferleistungen (Rente, Sozialhilfe, Kindergeld, Bafög, sonstige Staatshilfe), zahlen aber nur rd. 5 Prozent der Steuern und Sozialabgaben. Teile der Union und vor allem die FDP sieht ein Problem darin, wenn der Spitzensteuersatz weiter verschärft würde und lehnt eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ab. Ich persönlich wäre an dieser Stelle flexibel - allerdings unter dem bereits oben beschriebenen Vorbehalt, dass sich Leistungsbereitschaft immer lohnen muss, und dies gilt auch für jenen Teil der Besserverdiener, die 60 oder 70 Stundenwochen haben.

Die Union lehnt die von Ihnen angesprochene Vermögensteuer aus guten Gründen ab. Sie würde den beginnenden Aufschwung gefährden und zu einer dauerhaften Schwächung des Standorts Deutschland führen. Mit der Vermögensteuer würden gerade gewinnschwache, häufig aber arbeitsplatzintensive Branchen, wie z. B. das Baugewerbe, besonders betroffen, da die Vermögensteuer an der Substanz und nicht am Gewinn des Unternehmens ansetzt. Hier würde mit der Einführung der Vermögensteuer ein völlig falsches Signal gesetzt. Unser Ziel ist es hingegen, Arbeitsplätze zu schaffen und nicht zu gefährden. Zu bedenken ist ferner, dass von einer Vermögensteuer etwa auch Mieter benachteiligt wrden, da sie an die Mieter weitergereicht würden. Zudem handelt es sich bei der Vermögensteuer um ein bürokratisches Monstrum. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben damals allein beim Fiskus die Erhebungskosten der Vermögensteuer knapp ein Drittel des Aufkommens verschlungen. Eine Wiedereinführung müsste den im Vergleich zur damaligen Vermögenssteuer noch höheren Hürden aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden.

Die christlich-liberale Koalition hat vereinbart, sich auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer einzusetzen. Damit soll der Finanzsektor an den Kosten der Krise beteiligt werden. Hier ist Deutschland anderen Staaten in der Umsetzung weit voraus, wobei sicherlich noch einiges an Arbeit zu erledigen ist. Mit der in den Eckpunkten des Zukunftspakets vereinbarte Beteiligung des Finanzsektors von 2 Mrd. p.a. ab 2012 haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bitte bedenken Sie, dass es unser Ziel sein muss, den Finanzsektor angemessen zu beteiligen, jedoch gleichzeitig die Stabilitt des Finanzmarkts durch überzogene Belastungen nicht zu gefährden.

Ich würde mich freuen, wenn meine Erläuterungen einen Beitrag dazu leisten konnten, die Vorbehalte zum Sparpaket anders zu beurteilen. Eine weitere Auseinandersetzung wird, wie bereits erläutert, erfolgen, wenn das Gesetzespaket an den Bundestag überwiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Georg Nüßlein