Nimm mit 512.157 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.

Häufig gestellte Fragen zur Kampagne

Hier finden Sie Antworten zu jenen Fragen zur Kampagne, die uns am häufigsten gestellt werden. Grundsätzliche Fragen und Antworten zu unserer Webseite, zur reibungslosen Teilnahme an Aktionen oder zum Newsletter finden Sie in den Campact-FAQs beantwortet.


Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Spende und Sponsoring?

Für eine Spende darf es keine Gegenleistung geben, der Spender oder die Spenderin gibt freiwillig und eigennützig. Dabei kann es sich sowohl um eine Geld- oder eine Sachspende handeln.

Mit dem Sponsoring ist dagegen stets eine die Marketing-Ziele des Sponsors unterstützende Gegenleistung verbunden: Wenn ein Turnschuhhersteller einen Sportler sponsert, besteht die Gegenleistung darin, dass der Sportler die Schuhe dieses Herstellers trägt. Und wer eine Kulturveranstaltung sponsert, dessen Logo wird als Gegenleistung z.B. in den Programmheften oder auf den Plakaten für die Veranstaltung veröffentlicht. Häufig bekommen Sponsoren auch Freikarten für die gesponserte Veranstaltung, die sie dann an Mitarbeiter/innen oder besonders gute Kunden weitergeben. Sponsoring erfolgt also nicht uneigennützig, den Sponsoren geht es um einen Imagegewinn.
Beim Partei-Sponsoring besteht die einzige zulässige Form der Gegenleistung darin, dass man sich öffentlich bei den Sponsoren bedankt. Und keinesfalls darin, Regierungsmitglieder quasi zu vermieten, wie es die CDU in Nordrhein-Westfalen und Sachsen getan hat.

Während juristische Personen Spenden an Parteien oder gemeinnützige Organisationen nicht von der Steuer absetzen können, ist das Sponsoring als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Während Spenden an politische Parteien ab einer Höhe von 10.000 Euro veröffentlicht werden müssen, werden die Namen von Sponsoren und die Höhe und Art der einzelnen Sponsoring-Leistungen bislang nicht in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht. Die Einnahmen aus dem Partei-Sponsoring tauchen dort bislang meist nur unter "sonstige Einnahmen" auf.

Ein Sponsor will doch normalerweise genannt werden. Ist die Forderung nach mehr Transparenz beim Sponsoring da nicht überflüssig?

Anders als bei einer Spende geht es beim Sponsoring vor allem um Marketing. Daher will ein Sponsor normalerweise unbedingt genannt werden. Trotzdem kommt es vor, dass Sponsoren lieber nicht genannt werden wollen. So weigert sich beispielsweise der rot-rote Berliner Senat bis heute, alle Sponsoren des alljährlichen Hoffestes im Roten Rathaus zu nennen. Wenn Sponsoren nicht genannt werden wollen, liegt der Verdacht nahe, dass es sich in Wirklichkeit um eine Spende und nicht um Sponsoring handelt. Bei Partei-Sponsoring ist die Gefahr groß, dass das Sponsoring dazu missbraucht wird, die Herkunft von Spenden zu verschleiern. Deshalb fordern wir gemeinsam mit Transparency International, LobbyControl und Mehr Demokratie, dass für das Partei-Sponsoring die gleichen Veröffentlichungspflichten gelten müssen wie für Parteispenden.

Ab welcher Höhe müssen Parteispenden bislang veröffentlicht werden?

Bislang müssen Parteispenden ab einer Höhe von 10.000 Euro jährlich veröffentlicht werden. Ab einer Höhe von 50.000 Euro muss die Spende zeitnah veröffentlicht werden. Wir fordern, dass Parteispenden bereits ab einer Höhe von 2.000 Euro veröffentlicht werden. Aber einer Höhe von 50.000 Euro soll die Spende sofort veröffentlicht werden müssen. Großspenden von über 50.000 Euro im Jahr sollten nach unserer Meinung ganz verboten werden. Dabei sollen alle Spenden einer Person, eines Konzerns, eines Unternehmens oder einer Organisation innerhalb eines Jahres zusammengezählt werden. Bislang sind Parteispenden in unbegrenzter Höhe erlaubt.

Warum verbietet man Parteispenden- und Partei-Sponsoring nicht einfach ganz?

Dafür müsste man das Grundgesetz ändern. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat dafür ist jedoch in weiter Ferne. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes sind Parteispenden nämlich Ausdruck der "Verwurzelung" einer Partei in der Gesellschaft. Eine Finanzierung der Parteien ausschließlich aus Steuermitteln wäre nach der Karlsruher Rechtsprechung verfassungswidrig. Damit wollten die Verfassungsrichter gewährleisten, dass sich die Parteien nicht einfach beliebig aus der Staatskasse bedienen können, sondern in der Gesellschaft um Mitglieder und Spenden werben müssen. Bei einer "Vollfinanzierung" der Parteien aus Steuermitteln wären die Parteien womöglich noch abgehobener. Außerdem sind Parteispenden nicht an sich ein Problem, sondern die Großspenden. Wenn Parteien sich mehr um Kleinspender und Mitglieder bemühen müssten, wäre das demokratiepolitisch sogar wünschenswert. Daher fordern wir nur ein Verbot von Parteispenden über 50.000 Euro. Die Parteien sollen ausreichend Möglichkeiten behalten, auf legale und transparente Weise an Spenden zu kommen.

Warum fordern Campact, Transparency International und LobbyControl kein Verbot von Firmenspenden an Parteien?

Ein Verbot von Parteispenden und -Sponsoring juristischer Personen, wie es unsere Partnerorganisation Mehr Demokratie und die Partei Die Linke fordern, haben auch wir mit unseren Kooperationspartnern diskutiert.
Obwohl wir eine gewisse Sympathie für diese Forderung haben, halten wir sie jedoch politisch für nicht durchsetzbar. Und wir teilen die Befürchtungen von Transparency International und LobbyControl, dass sich bei einem Verbot von Firmenspenden das Geld lediglich andere Wege suchen würde. Das zeigen auch die Erfahrungen aus Frankreich, wo Firmenspenden an Parteien verboten sind. Statt direkt an eine Partei würde dann eben an eine Wählerinitiative oder einen Verein gespendet, der direkt oder indirekt Wahlkampf für diese Partei macht. Dadurch würde alles nur noch undurchsichtiger.

Sind 50.000 Euro im Jahr als Obergrenze für einen einzelnen Spender nicht viel zu viel?

Bislang sind Parteispenden in Deutschland in unbegrenzter Höhe erlaubt, das ist auch im internationalen Vergleich mit anderen westlichen Demokratien ungewöhnlich. Gegenwärtig spricht der Gesetzgeber ab einer Parteispende von 50.000 Euro von einer Großspende. Daher haben wir uns gemeinsam mit unseren Bündnispartnern für diesen Betrag als Obergrenze entschieden. 50.000 Euro mögen viel erscheinen, gemessen an den Einnahmen einer Bundespartei ist es aber gar nicht so viel. Salopp gesagt: Für 50.000 Euro kann man keine ganze Partei kaufen. Wir hätten auch kein Problem damit, wenn die Spendenhöhe noch stärker begrenzt würde. Aber gegenüber dem Ist-Zustand wäre eine Begrenzung auf 50.000 Euro schon ein riesiger Fortschritt. Unsere Forderung bezieht sich allerdings nur auf Parteispenden an die Bundesverbände der Parteien, bei Spenden direkt an Orts- oder Kreisverbände müsste die Grenze deutlich niedriger liegen.

Bekommen die Parteien nicht schon genug Geld vom Staat?

Nein, das Bundesverfassungsgericht hat eine Vollversorgung der Parteien aus Steuermitteln verboten. Die staatlichen Mittel an eine Partei dürfen nach der Rechtsprechung der Karlsruher Richter höchstens so hoch sein, wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen, wie z. B. Mitgliedsbeiträge oder Parteispenden. Wenn eine Partei keine Spenden und Mitgliedsbeiträge einnimmt, bekommt sie auch kein Geld vom Staat.
Maßstab für die staatliche Parteienfinanzierung ist die "gesellschaftliche Verwurzelung" einer Partei. Gemessen wird sie an den Wählerstimmen bei den letzten Wahlen, aber auch der Höhe der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt:

  • 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro.
  • 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt. Parteien, die in einem Land nicht mit einer Liste zugelassen waren, haben Anspruch auf die Finanzierung, sofern sie 10 % der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.

Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten (wie z.B. der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein).
Für die staatliche Parteienfinanzierung gibt es eine absolute und eine relative Obergrenze. Alle Parteien dürfen derzeit zusammen maximal 133 Millionen Euro im Jahr erhalten – das ist die absolute Obergrenze. Außerdem darf keine Partei mehr staatliche Finanzierungsmittel erhalten, als sie selbst erwirtschaftet hat (relative Obergrenze).

Glaubt ihr wirklich, die Parteien werden freiwillig die Regeln für die Parteienfinanzierung verschärfen?

Die Erfahrung lehrt: Es gab im Bundestag immer nur dann eine Mehrheit für eine Verschärfung des Parteiengesetzes, wenn der öffentliche Druck so groß war, dass sich die Parteien dem nicht entziehen konnten. Darum ist es so wichtig, dass noch viel mehr Menschen unseren Online-Appell für mehr Transparenz bei den Parteifinanzen unterschreiben! Keine Partei kann es sich auf Dauer leisten, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger völlig zu ignorieren. Denn sie sind ja auf Wählerstimmen angewiesen.

Empfehlen

Teilen

Blog

ButtonParteienfinanzierung, 08.06.2010
ButtonParteienfinanzierung, 09.04.2010
ButtonParteienfinanzierung, 09.03.2010