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Logbuch der Kampagne "Nebeneinkünfte veröffentlichen!"


06.07.2007

Nebeneinkünfte aller Abgeordneten jetzt online! Schauen Sie nach!

Ein Beitrag von Christoph Bautz

Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht für die Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten entschieden – heute sind diese bereits auf der Homepage des Bundestags einzusehen. Die Einkünfte im Monat wurden drei Einkommensstufen zugeordnet: Stufe I 1.000 bis 3500 Euro, Stufe II 3.500 bis 7.000 Euro, Stufe III mehr als 7.000 Euro. Angegeben werden die „Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen“. Hier können Sie die einsehen, wie viel Nebeneinkünfte Ihre Abgeordneten vor Ort haben: zur Übersicht

Interessant ist auch die Aufstellung der Nebeneinkünfte von Friedrich Merz (CDU), der Prominenteste der neun Abgeordneten, die mit ihrem Gang zum Bundesverfassungsgericht eben diese Veröffentlichung verhindern wollten. Rekordverdächtig sind indes die Angaben des ehemaligen Bundesforschungsministers Heinz Riesenhuber (CDU).

Die Veröffentlichung der Bruttobeträge hat bereits für Unmut bei etlichen Abgeordneten gesorgt. Insbesondere die in Karlsruhe unterlegenen Abgeordneten fordern jetzt Änderungen. Entscheidend seien die Nettobeträge und damit der Gewinn, der dem Abgeordneten letztendlich zur Verfügung stehe. Die Karlsruher Richter halten dem entgegen, es gehe „bei der Anzeige von Einkünften nicht um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgeordneten, sondern um die Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen. Hierfür können auch Zuflüsse aus Tätigkeiten und Verträgen neben dem Mandat von Bedeutung sein, die nicht als Nettoerlöse für die private Lebensführung zur Verfügung stehen. [...] Zu unterstellen, im Zusammenhang mit den von den Antragstellern abzugebenden Erklärungen seien die Bürger zur Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoeinkünften unfähig und etwaige Fehleinschätzungen nicht im Wege öffentlicher Diskussion ausräumbar, ist unrealistisch und einer Demokratie nicht angemessen.“ Zudem sind die Nettoerlöse erst nach einem längerem Zeitraum ermittelbar, was der zeitnahen Veröffentlichung im Wege steht.

Wir müssen wachsam sein, ob und gegebenenfalls wie die Politik die Veröffentlichungsregeln ändern will. Wir setzen weiter auf Ihre Unterstützung, wenn es wieder darum gehen sollte, die Transparenzregeln zu verteidigen. Unserer gemeinsamen Erfolgsstory bei der Durchsetzung der Veröffentlichungspflicht widmet sich übrigens ein Interview mit uns bei jetzt.de, dem Magazinportal der Süddeutschen Zeitung:

zum Interview bei jetzt.de


04.07.2007

Großer Erfolg: Verfassungsgericht bestätigt Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte

Beitrag von Christoph Bautz

Zweieinhalb Jahre haben wir darum gerungen – jetzt ist es endlich durch: Nach dem heute ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Nebeneinkünfte nach den vom Bundestag erlassenen verschärften Regeln veröffentlicht werden. Endlich erfahren wir, welche Abgeordneten in erster Linie die Belange ihrer Wähler/innen vertreten und welche sich eher Interessen von Geldgebern aus der Wirtschaft verpflichtet fühlen – ein schwarzer Tag für Lobbyisten im Bundestag. Neun Abgeordnete, darunter der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz, hatten gegen die Neuregelung geklagt.

Nach dem Urteil des Gerichts ist die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten in drei Einkommensstufen (1.000 bis 3500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro, mehr als 7.000 Euro im Monat) verfassungsrechtlich unbedenklich. So heißt es in der Urteilsbegründung: „Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen. Das Interesse des Abgeordneten, Informationen aus der Sphäre beruflicher Tätigkeiten vertraulich behandelt zu sehen, ist gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages grundsätzlich nachrangig.“

Umstritten war zudem die Neuregelung im Abgeordnetengesetz, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten steht. Auch hier verwarf das Gericht die Argumente der Kläger: „Zu den Pflichten eines Abgeordneten gehört es, dass er in einer Weise und einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt, die deren Erfüllung gewährleistet.“ Die parlamentarische Demokratie fordere „den ganzen Menschen, der allenfalls unter günstigen Umständen neben seiner Abgeordnetentätigkeit noch versuchen kann, seinem Beruf nachzugehen.“

Die Entscheidung der Richter fiel allerdings mit denkbar knapper Mehrheit. Vier Richter votierten gegen die Klage und vier dafür. Bei einer solchen Pattsituation wird die Klage abgewiesen.

Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte nach der Bekanntgabe des Urteils eine umgehende Veröffentlichung aller Angaben zu. Allerdings forderte er, die einzelnen Regeln der Veröffentlichungspflicht zu prüfen und über Änderungen Gespräche mit allen Parteien zu führen.

Für uns ist das Inkrafttreten der Veröffentlichungspflicht einer der größten Erfolge von Campact. Etliche Bundestagspolitiker hatten uns bestätigt, dass ohne den permanenten Druck von Campact-Aktiven mit Tausenden E-Mails an die jeweils zuständigen Entscheidungsgremien die Neuregelung in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zu Stande gekommen wäre. Unter den neuen politischen Mehrheiten der großen Koalition hätte sie keine Chance gehabt. Auch in der neuen Legislaturperiode machten wir immer wieder Druck, dass die Politiker-Nebeneinkünfte endlich veröffentlicht werden. So warnten wir am 11. Oktober die Richter des Bundesverfassungsgerichts vor Norbert Lammert, der als Bundestagspräsident vor Gericht die Neuregelung verteidigen sollte, aber selber die Transparenzpflicht ablehnt. Etlichen Fernsehkanälen und viele Zeitungen berichteten damals über die Aktion.

Wir freuen uns über den Erfolg und bedanken uns ganz herzlich bei den Tausenden Campact-Aktiven, die unsere vielen Online-Aktionen für mehr Transparenz unermütlich immer wieder unterstützt haben. Heute können wir sagen: Es hat sich gelohnt!

Pressemitteilung von Campact und sechs weiteren Organisationen

Presseverlautbarung und Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hans Herbert von Arnim: Offenbarungszeit für Halbtags-Politiker (Spiegel-Online)


21.06.2007

Politiker-Nebeneinkünfte: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für 4. Juli erwartet

Das Bundesverfassungsgericht will am 4. Juli sein Urteil darüber verkünden, ob die vom Bundestag im Juni 2005 beschlossene verschärfte Veröffentlichungspflicht über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten verfassungskonform ist. Neun Abgeordnete hatten dagegen mit der Argumentation geklagt, sie müssten Informationen über private Geschäftspartner offenlegen, wodurch sie bei der Berufsausübung behindert würden. Mit Verweis auf die Klagen hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert in dieser Legislaturperiode die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte verweigert.

Vor wenigen Wochen berichtete der Spiegel, beim Bundesverfassungsgericht zeichne sich ein Patt ab. Damit würden die Klagen abgewiesen und die neuen Transparenzbestimmungen würden endlich in Kraft treten. Seit den Skandalen um Nebeneinkünfte von Abgeordneten vor zweieinhalb Jahren streiten Campact-Aktive für mehr Transparenz – als wirksames Mittel gegen Lobbyismus im Bundestag.


06.06.2007

Olaf Scholz (SPD) äußert sich gegenüber einem Campact-Aktiven zur Nebeneinkünfte-Debatte

(mh) Auf Anfrage eines Campact-Aktiven äußerte sich der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Olaf Scholz ungewohnt klar und ausführlich zur aktuellen Debatte um mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten. So bringt er sein Verständnis für die von Campact vertretenen Positionen zum Ausdruck und hebt sein Engagement für verschärfte Transparenz-Regeln hervor. Er äußert sein Bedauern über die Klage einiger Parlamentarier vor dem Bundesverfassungsgericht, zeigt sich aber überzeugt davon, dass die Veröffentlichungspflicht von den Richtern bestätigt wird. Ohnehin hätten die meisten Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte beim Bundespräsidenten bereits offen gelegt und warteten lediglich auf das Urteil aus Karlsruhe. Denjenigen, die sich allerdings schon jetzt über die Einstellung eines Abgeordneten zu Nebeneinkünften informieren wollen rät Scholz, die persönliche Homepage des Parlamentariers auf derartige Veröffentlichungen zu durchsuchen. Viele Abgeordnete hätten, wie er, bereits freiwillig über ihre Nebenjobs informiert. Und ansonsten gilt: Keine Information ist auch eine Information.

Nur in einem Punkt vertritt der gute Herr Scholz nicht die Position von Campact: Er unterstützt die Position des Bundestagspräsidenten Lammert mit der Veröffentlichung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu warten, obwohl dies rechtlich nicht nötig wäre. Wir meinen, dass die klagenden Abgeordneten eine einstweilige Verfügung hätten erwirken müssen um einen Aufschub der Veröffentlichungen zu erreichen. Da sie nicht einmal versucht haben eine solche zu erlangen, steht einer Umsetzung der Transparenz-Bestimmungen nichts im Wege.

Trotzdem ist es aller Ehren wert, dass sich Olaf Scholz ernsthaft und differenziert mit der Anfrage eines engagierten Bürgers auseinander setzte. Andere Politiker sollten sich daran ein Beispiel nehmen und ihr Mandat wieder mehr als Volks-, denn als Lobbyvertretung begreifen. Ein erster Schritt wäre die freiwillige Offenlegung der Nebeneinkünfte.


30.05.2007

Patt beim Verfassungsgericht? Klage gegen Transparenzregeln für Politiker-Nebeneinkünfte könnte scheitern

(mh) Bereits im Juni 2005 verabschiedete der Bundestag eine umfassende Veröffentlichungspflicht für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Campact-Aktive hatten zuvor immer wieder Druck für mehr Transparenz und weniger Lobbyismus im Bundestag gemacht. Nun könnte endlich auch der letzte fadenscheinige Vorwand schwinden, mit dem Bundestagspräsident Norbert Lammert das Gesetz blockiert: Denn beim Bundesverfassungsgericht zeichnet sich ein Patt ab – und damit eine Zurückweisung der Klage von neun Parlamentariern gegen die neuen Transparenzbestimmungen.

Vier Richter wollen der Klage stattgeben, vier wollen sie abweisen. Nach langem, zähem Ringen um einen Kompromiss soll die Entscheidung nun aber nicht mehr länger hinausgezögert werden und „definitiv“ noch vor der Sommerpause fallen. Beim Verfassungsgericht bedeutet dies: Im Zweifel für den Bundestag, die Klage wird abgeschmettert.

Norbert Lammert der die – rechtlich mögliche – Umsetzung des Gesetzes bisher mit Hinweis auf die anhängige Klage verweigert hatte, wäre dann endgültig gezwungen, die Nebenjobs und -einkünfte der Abgeordneten offen darzulegen. Denn gegen das Urteil des Verfassungsgerichtes gibt es keine Rechtsmittel. Endlich könnten Bürger vor der Wahlentscheidung einschätzen, ob ihr Wahlkreisabgeordneter im Interesse seiner Wähler oder im Sinne seiner (Neben-)Arbeitgeber handelt.


25.05.2007

Aktion für Transparenz beendet: Über 10.000 Mails in 3 Tagen an Struck und Kauder

Nach drei Tagen haben wir zum Ende der Plenarwoche unsere E-Mail-Aktion an Volker Kauder und Peter Struck beendet. Über 10.000 E-Mails haben Campact-Aktive an die beiden Spitzenpersonen der Koalitionsfraktionen verschickt, damit sie bei ihrem Treffen mit Bundestagspräsident Norbert Lammert Druck für die Umsetzung der Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte machen.

Derweil haben wir einen neuen Termin für das Treffen der drei Politiker bisher nicht rausfinden können. Sobald wir neues erfahren, halten wir sie auf dem Laufenden.

Allen Campact-Aktiven wollen wir noch einmal für die spontane und große Unterstützung danken.


23.05.2007

Treffen mit Lammert verschoben – Campact-Aktion bis Freitag verlängert

(cb) Das für heute angesetzte Treffen von Bundestagspräsident Norbert Lammert und den Spitzen der Koalitionsfraktionen Volker Kauder und Peter Struck ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Auf dem Treffen sollte beraten werden, in wieweit die vor zwei Jahren vom Bundestag beschlossenen verschärften Transparenzregeln über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten endlich umgesetzt werden. Schon der heutige Termin sollte eigentlich intern bleiben und war unbeabsichtigt öffentlich bekannt geworden. Ein neuer Termin soll wohl wieder intern bleiben und war deshalb heute weder bei SPD noch bei der Union zu erfahren. Grund für die Verlegung des Treffens waren offenbar vor allem Meinungsverschiedenheiten zwischen den Koalitionspartnern bezüglich der Anhebung der Abgeordnetenbezüge.

Für uns bringt die Verlegung des Treffens neue Zeit, um noch ein stärkeres Zeichen zu setzen, dass wir Bürger/innen endlich die Umsetzung der vor zwei Jahren beschlossenen Transparenzpflicht erwarten. Schon die innerhalb der ersten 24 Stunden verschickten 7.500 E-Mails haben sicherlich ihre Wirkung bei den Fraktionsspitzen nicht verfehlt.

Schicken Sie Struck und Kauder schnell eine Protestmail!

Weisen Sie Freunde und Bekannte auf die Aktion hin


22.05.2007

Online-Aktion gestartet: "Herr Struck, Herr Kauder, verhindern Sie die Mogelpackung!"

Vor zwei Jahren haben wir einen großen Erfolg errungen: Auch durch unseren Druck beschloss der Bundestag, dass Abgeordnete die Höhe ihrer Nebeneinkünfte veröffentlichen müssen. Wir wollen wissen: Welche Politiker/innen fühlen sich den Bürger/innen und welche eher VW, Dresdner Bank oder BDI verpflichtet?

Mehrere Abgeordnete klagten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Transparenzregeln. Obwohl die Klagen juristisch keine aufschiebende Wirkung haben, weigerte sich Bundestagspräsident Lammert bisher, den Bundestagsbeschluss umzusetzen.

Nachdem sich die Richter letzte Woche wieder nicht auf ein Urteil einigen konnten, will Lammert jetzt zwar veröffentlichen – doch nicht nach den vom Bundestag beschlossenen scharfen Regeln, sondern nach den windelweichen von zuvor. Wir sind entsetzt: Wer macht in diesem Land eigentlich Gesetze – der Bundestag oder sein Präsident?

Morgen will Lammert die Fraktionschefs Struck und Kauder zur Zustimmung bewegen. Sie müssen Lammert stoppen und den Spielchen endlich ein Ende setzen.

Schicken Sie Struck und Kauder schnell eine Protestmail!


27.02.2007

Politiker-Nebeneinkünfte: Transparency International stellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz

(cw) Parlamentspräsident Norbert Lammers (CDU) hat einen Antrag der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International auf Herausgabe einer Kopie des Rechtsgutachtens zum Thema Nebentätigkeit von Abgeordneten abgelehnt. Der Antrag basierte auf dem Informationsfreiheitsgesetz.

Die Bundestagsverwaltung begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass das IFG in diesem Fall nicht anwendbar sei. Das IFG finde auf den Deutschen Bundestag demnach nur bei Wahrnehmung öffentlich rechtlicher Verwaltungsaufgaben Anwendung. Bei dem beantragten Schriftstück handele es sich jedoch um eine Klageerwiderung in einem verfassungsrechtlichen Organstreitverfahren und fällt somit in den Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten. Dieser „spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten [...]bleibt [...] vom Informationszugang ausgeschlossen“.

Transparency International hat gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt, der ebenfalls abgelehnt wurde, und setzt nun seine Hoffnung auf eine Entscheidung des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit, den die Organisation mit eingeschaltet hat.


08.02.2007

Politiker-Nebeneinkünfte: Entscheidung des Bundesverfassungsgericht läßt weiter auf sich warten

(gm) Auch im Februar ist nicht mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften zu rechnen. Dietlind Weinland, Pressesprecherin des Gerichts, bezeichnete die Verhandlung als schwieriges Verfahren. Bis zum Sommer würde es aber ziemlich sicher zu einer Entscheidung kommen.


08.01.2006

Nebeneinkünfte: Entscheidung nicht vor Februar

(gm) Eine Entscheidung über die Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünfte wird nicht vor Februar 2007 fallen. Das sagte Dietlind Weinland, Pressesprecherin beim Bundesverfassungsgerichts auf Anfrage von Campact. Campact streitet seit Anfang 2005 für die Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften. Im Juli 2005 hat der Bundestag eine weitreichende Veröffentlichungspflicht beschlossen. Gegen diese klagen zur Zeit mehrere Abgeordnete des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht. Obwohl diese Klage keine aufschiebende Wirkung hat, weigert sich der Bundestagspräsident Norbert Lammert den Bundestagsbeschluß umzusetzen.


13.10.2006

Nebeneinkünfte: Schwache Verteidigung vor Verfassungsgericht durch Bundestagspräsident Lammert

Lammert: Neuregelung zu Politiker-Nebeneinkünften nicht gut, aber auch nicht verfassungswidrig.

(gm) Im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgericht waren sich Kläger und Beklagte einig. Bei der Verhandlung über die Neuregelung der Politiker-Nebeneinkünfte am 11.10. in Karlsruhe zeigten sich beide Streitparteien davon überzeugt, dass der Beschluss der neuen Regeln für Abgeordnete ein Fehler gewesen sei. Bundestagspräsident Lammert brachte dies in seinem Eingangsstatement auf den Punkt. Es sei schon ein Problem, dass er bei der Verhandlung als Parlamentarier gegen das Gesetz gestimmt habe und nun – nach der Bundestagswahl – als Parlamentspräsident diese Regeln verteidigen müsse. In der Konsequenz zielte die gewählte Verteidigungsstrategie nicht darauf, die neuen Regeln in ihrer Substanz zu verteidigen. Vielmehr begründete Lammerts Bevollmächtigter Ulrich Battis schlicht, die Regeln seien nicht verfassungswidrig. Als Demokrat, so Lammert, müsse man als Minderheit auch den Beschluss schlechter Regeln durch die Mehrheit akzeptieren.

Die neuen Kläger von Union, FDP und SPD legten dagegen ausführlich da, wo und wie sie sich selbst von den neuen Regeln in ihren Grundrechten auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung beschnitten sehen. Außerdem sei ihre verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit in Gefahr. Mit dem Gesetz würde der Bundestag zu einem Parlament aus Berufspolitikern.

Zeitweilig hatte man das Gefühl, dass nur einige Richter/innen des zweiten Senats selbst die Argumentation der Kläger mit kritischen Anfragen traktierte und in Zweifel zog. So stellte Richterin Gertrude Lübbe-Wolff fest, dass zur Zeit Selbständige und Freiberufler im Parlament so überrepräsentiert seien wie die Berufsgruppe der Lehrer. Sie fragte, woraus die Kläger schließen, dass der von ihnen befürchtete Rückgang der Mitgliedschaft ihrer Berufsgruppe, über eine Korrektur dieser Überrepräsentation hinaus ginge. Gleich zu Beginn hatte Berichterstatter Richter Bross in seinen einleitenden Worten Grundlagen der Argumentation der Kläger deutlich kritisch kommentiert.

Neben dem Bundestagspräsidenten hatte jede Bundestagsfraktion die Möglichkeit eine/n Vertreter/in nach Karlsruhe zu senden. Anwesend waren nur Mitglieder der CDU/CSU und der FDP Fraktion. Die Vertreter/innen von SPD, Linkspartei und Grünen fehlten. Abgeordnete von Linkspartei und Grünen hat Nebel auf dem Flughafen in Berlin die Anreise vermasselt. Die SPD hatte von vorne herein keine/n Teilnehmer/in gemeldet.

Der Ausgang der Verhandlung ist offen. Mit einer Entscheidung wird erst zum Jahreswechsel gerechnet. Bundestagspräsident Lammert beschrieb dem Gericht seine Hoffnung: Das Gericht solle die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes feststellen, gleichzeitig aber Änderungsvorschläge machen, durch die misslungene oder übertriebene Teile des Gesetzes korrigiert werden können. Dazu gehört, wenn man früheren Äußerungen des Bundestagspräsidenten glaubt, auch die Aufhebung der ungeliebten Veröffentlichungspflicht.

Was bedeutet das für uns? Wir müssen weiter für die Veröffentlichungspflicht streiten. Senatsmitglied Richter Di Fabio: Die Auffassung der Bürger/innen über die Rolle der Abgeordneten habe sich geändert. Man müsse sorgfältig prüfen, ob sich diese Veränderung nicht auch in der Rechtssprechung widerspiegeln sollte. Nach einer vom Nachrichtenmagazins Stern in Auftrag gegebenen repräsentativen Forsa-Umfrage sind 90% der Bürger/innen für eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte. Der offene Brief und die Aktion Karlsruhe hat mit dazu beigetragen, dass dies auch im Bewußtsein der Richterinnen und Richter ankommt. Wir sollten uns darauf einstellen, dass die Auseinandersetzung um die Politiker-Nebeneinkünfte in die nächste Runde geht.


Günter Metzges ist Vorstandsmitglied von Campact e.V.


13.10.2006

Nebeneinkünfte: Campact-Aktion vor dem Bundesverfassungsgericht ein großer Erfolg!

(jp) Mit der Campact-Aktion zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften stießen wir am Mittwoch auf eine tolle Resonanz. Unübersehbar bauten wir vor dem Verfassungsgericht den 5 Meter großen aufblasbaren Lobbyisten und das Transparent mit der Aufschrift „Nebeneinkünfte veröffentlichen“ auf. Daneben platzierten wir den Offenen Brief an die Verfassungsrichter. Diesen hatten bis Aktionsbeginn mehr als 3000 Bürger/Innen unterzeichnet. Aktion vor dem Verfassungsgericht

Um acht Uhr sollte es dann direkt neben dem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe losgehen. 9 Bundestagsabgeordnete klagten dort u.a. gegen die Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünfte. Bis dahin war glücklicherweise auch unsere Lobbyistenfigur wieder da. Diese war am Vortag auf dem Lieferweg von Berlin nach Karlsruhe auf dem Postweg verschwunden. Erst in den Morgenstunden konnten wir Sie bei einer Postverteilstelle abholen.

Die Aufmerksamkeit ließ auch nicht lange auf sich warten: Presse und Medien, darunter ARD, ZDF und die dpa, fotografierten und filmten die Aktion. Christoph Bautz, der Pressesprecher von Campact, gab viele Interviews. Das Ergebnis war noch am selben Tag in Beiträgen im Fernsehen zu sehen, etwa in der Tagesschau um 14 Uhr und im ZDF Morgenmagazin. Zahlreiche Zeitungen berichteten.

Neben interessierten Bürgern, die sich auf einem großen Ausdruck des Offenen Brief informierten, machte überraschend auch einer der Kläger bei der Aktion Stopp: Hans-Heinrich Kolb von der FDP stellte sich in der Mittagspause der Verhandlung einer Diskussion. Friedrich Merz eilte zwischen Transparent und Lobbyisten hindurch, verschwand aber zügig im Verfassungsgericht.

Um zwei Uhr war schließlich das Ende der Aktion. Dem Lobbyisten wurde im wahrsten Sinne des Wortes wieder „die Luft herausgelassen“ und er fiel in sich zusammen. Alle Beteiligten konnten insgesamt einen tollen Erfolg verbuchen.

Der größte Dank gilt natürlich den zahlreichen Unterstützer/Innen und den Helfer/Innen vor Ort, ohne die dieser Protest nicht zu Stande gekommen wäre. Großartig war auch die finanzielle Unterstützung der Unterzeichner/innen des Offenen Briefes von über 2.500 Euro, die die Aktionskosten mehr als decken. Das überschüssige Geld werden wir wieder in die Fortsetzung der Kampagne investieren.

Die Verhandlung zog sich noch bis zum Abend hin, ein Urteil vom Verfassungsgericht wird erst in einigen Monaten erwartet. Zu hoffen ist, dass das Zeichen, das wir mit der Aktion gesetzt haben, eine baldige Veröffentlichung der Nebeneinkünfte nach sich zieht.

Fernseh-Berichte über die Aktion:
tagesschau
heute-journal ZDF
Reuters bei focus-online

Janna Petersen arbeitet als Praktikantin im Campact-Büro.


4.10.2006

Nebeneinkünfte: Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht

(gm) In der nächsten Woche, am 11.10.2006 verhandelt in Karlsruhe der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes über die Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften. 9 Abgeordnete haben gegen die vom Bundestag beschlossenen Regeln geklagt. Für die Verteidigung der Neuregelung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert zuständig, ein erklärter Gegner der Transparenzregeln. Weitere Infos im 5-Minuten-Info

Wir haben heute einen Offenen Brief ins Netz gestellt, mit dem Bügerinnen und Bürger die Richter des 2. Senates vor der unerträglichen Interessenskonstellation warnen. Jeden Abend wird eine Mail mit den Unterzeichner/innen des Tages an das Gericht in Karlsruhe gesendet.

Machen Sie mit!

Am 11.10. wollen wir in Karlsruhe im Rahmen einer pressewirksamen Aktion auf den Offenen Brief hinweisen. Für die Organisation der Aktion fehlen uns ca. 1.500 Euro.


28.09.2006

Bundesverfassungsgericht behandelt Politiker-Nebeneinkünfte erstmalig am 11.10.2006.

(gm) Am Mittwoch, den 11. Oktober 2006 um 10 Uhr wird sich der 2. Senat des Bundesverfassungsgericht mit der Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte befassen. Mit einem Urteil Urteil ist laut Gerichtssprecherin Dietlind Weinland nicht vor zwei Monaten zu rechnen. Wahrscheinlich sei eine Urteilsverkündung erst im kommenden Jahr.

Gemeinsam mit Transparency International hatte Campact im Januar 2005 eine Kampagne für die Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften gestartet. Im Juli 2005 beschloss der Bundestags eine Veröffentlichungspflicht in pauschalierten Einkommensgruppen. Auf seiner konsituierenden Sitzung im Oktober bestätigte auch der neu gewählte Bundestag die getroffene Regelung.

Zwischenzeitlich hatten mehrere Bundestagsabgeordnete Klage gegen diese Regelung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts haben diese Klagen keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Bundestagspräsident könnte umgehend die Veröffentlichung der Angaben der Bundestagsabgeordneten vornehmen

Doch Bundestagspräsident Norbert Lammert war von Anfang an gegen die beschlossene Regelung. Paradoxerweise vertritt er nun den Bundestag gegenüber dem Bundesverfassungsgericht bei der anhängenden Klage.

Nun hat Herr Lammert nach einem Bericht der Welt prüfen lassen, ob ihn denn die Parteien mit einer Klage zur Veröffentlichung zwingen können. Können Sie nicht, so die Ansicht der Parlamentsverwaltung. Herr Lammert reicht das. Uns reicht das nicht. Denn wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik. Wir werden weiter darauf drängen, dass sich auch der Parlamentspräsident an die Beschlüsse des Parlamentes zu halten hat.


01.08.2006

Göhner will „nur noch“ drei Jahre Lobbyist der Arbeitgeber im Bundestag bleiben / Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte verzögert sich weiter

(cb) Vor wenigen Tagen musste nach heftiger öffentlicher Kritik Norbert Röttgen auf sein Ansinnen verzichten, gleichzeitig Hauptgeschäftsführer des BDI und Parlamentarier zu werden. Jetzt rudert auch sein Kollege Reinhard Göhner zurück, seines Zeichens Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA im „Nebenberuf“. Er wolle mit der kommenden Legislaturperiode auf seine Doppelfunktion verzichten. Am Wochenende war auch Bundeskanzlerin Merkel zu Göhner deutlich auf Distanz gegangen: „Herausgehobene Stellungen, die man über viele Jahre machen will, vertragen sich auf Dauer nach meiner persönlichen Einschätzung nicht mit einem Bundestagsmandat.“

Göhner nimmt die „herausgehobene Stellung“ indes schon seit 10 Jahren ein. Und diese will er sich vorerst auch nicht nehmen lassen: Weitere 3 Jahre beabsichtigt er im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und für Arbeit und Soziales die Interessen des BDA statt die der Wähler und Wählerinnen zu vertreten. Doch Göhner sieht das ganz anders „Ich war bislang nicht ein einziges Mal in einem Interessenkonflikt, weil ich jeweils nach meiner Überzeugung und dem, was ich den Wählern versprochen habe, entscheide“ (Interview in der Welt). Gleichzeitig ist zu lesen, dass sich beim BDA niemals „jemand darüber beklagt, daß ich meine Pflichten nicht erfülle.“ Und natürlich gehört zu den Pflichten eines BDA-Vorsitzenden die Vertretung der Interessen des Verbandes auf allen politischen Ebenen!

„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“, sagt der Volksmund. Genau deshalb sollen Abgeordnete vorallem das Brot essen, dass sie von den BürgerInnen als ihre Interessenvertreter in Höhe von gut 7.000 Euro monatlich erhalten. Und so sieht es auch das Abgeordnetengesetz vor, wenn es verlangt, dass die Mandatsausübung „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen muss. Herr Göhner sollte sich endlich für eine Brotquelle entscheiden – und zwar sofort und nicht erst in 3 Jahren!

In wiefern eine Mandatsausübung „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ steht, ist indes wieder Gegenstand der Debatte geworden. In einem von Bundestagspräsident Norbert Lammert in Auftrag gegebenen Gutachten vertritt der Berliner Rechtsprofessors Ulrich Battis die Auffassung, dass dies nicht „quanitativ“ sondern „qualitativ“ zu verstehen sei. Nicht die aufgebrachte Zeit oder die Höhe der Einkünfte sei entscheidend, sondern ob der Abgeordnete nach einer Gewissensprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Mandat im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht (weiteres bei spiegel-online. Eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte wäre mit dieser Argumentation der Boden entzogen.

Von dieser Rechtsauffassung erhofft sich Lammert sicher Schützenhilfe, um die Neuregelung der Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verwässern zu können. Dieses wird am 11. Oktober erstmals über die Klagen von Abgeordneten verhandeln, die die Transparenzpflicht zu Fall bringen wollen. Mit einer Entscheidung in Karlsruhe wird mittlerweile erst zu Jahresende gerechnet. Fordern die Richter Änderungen ein, wird der Kampf um scharfe Transparenzregeln weiter gehen. Wir müssen wachsam bleiben.


16.06.2006

Petitionsausschuss behandelt Petition zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften

(gm) Ja, war das eine Überraschung. Letzte Woche gab es Antwort vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Selbst wir hatten es fast vergessen: Vor mehr als einem Jahr haben wir dazu aufgerufen, sich an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages zu wenden und die Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften zu fordern (siehe: Ein Jahr Campact).

Seitdem sind viele Monate ins Land gezogen. Immer wieder haben wir mit Aktionen nachgesetzt. Immer dann, wenn der Gesetzgebungsprozess in einem Ausschuss zu versanden drohte, haben Campact-Aktive mit E-Mails nachgeholfen, ihn wieder flott zu kriegen. Kurz vor dem Regierungswechsel 2005 kam dann endlich der erste Erfolg: Der Bundestag beschloss - wenn auch pauschaliert in drei Stufen - die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte.

Im November wurde diese Entscheidung vom neu gewählten Bundestag bestätigt. Dabei hatte die Union angekündigt, die Veröffentlichungspflicht zu kassieren, sobald sie gewählt würde. Wieder konnten wir gemeinsam mit Transparency International ausreichend Druck für notwendige Transparenz aufbauen. Jetzt warten wir seit Monaten auf die Umsetzung. Bundestagspräsident Norbert Lammert will erst eine Klage weniger dunkelheitsliebender Abgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten. Dabei hat die Klage keinerlei aufschiebende Wirkung.

Wie schön, dass uns jetzt der Petitionsausschuss nach einem Jahr antwortet, es sei alles gut, man habe ein geeignetes Gesetz beschlossen, eine weitergehende Befassung sei nicht notwendig. Gut, wenn sich jemand im Parlament um die Belange der Bürger kümmert.

Lesen Sie selbst: Die Antwort des Petitionsausschusses

Schreiben Sie Ihrem Wahlkreisabgeordneten und fordern Sie die Veröffentlichung:
klicken Sie hier.


09.06.2006

Politiker-Nebeneinkünfte: BVG-Entscheidung erst nach der Sommerpause.

(gm) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) über die Veröffentlichungspflicht der Politiker-Nebeneinkünfte wird erst nach der Sommerpause fallen. Das bestätigte jetzt eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichtes auf Nachfrage von Campact.

Die Stellungnahme des Rechtbevollmächtigten von Bundestagspräsident Lammert sei kürzlich eingegangen. Die klagenden Abgeordneten können darauf bis zum 10. Juli 2006 antworten. Danach erhalte der Bundestagspräsident eine letzte Möglichkeit zur Stellungnahme. Erst dann sei der Anhörungsprozess abgeschlossen und das BVG in der Lage ein Rechtsgutachten anzufertigen.

Mit der Erstellung des Rechtsgutachtens wird der 60 jährige Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß betraut. Broß ist seit September 1998 Richter des zweiten Senates. Auf Grundlage seines Rechtsgutachtens wird der zweite Senat unter Leitung des Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio über die Klage entscheiden. Wann die Entscheidung fällt, sei im Moment nicht absehbar.

Die Bürger/innen und die Richter/innen am Bundesverfassungsgericht stehen vor einer klassischen "Bock und Gärtner"-Situation. Der Bundestagspräsident stand bisher einer Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften ablehnend gegenüber. Nun ist es ausgerechnet Norbert Lammert, der gegen die Klagen der Abgeordneten im Sinne einer Veröffentlichungspflicht Stellung bezieht. Es bleibt zu hoffen, dass Herr Broß und die Richter vom 2. Senat die Paradoxie einer solchen Konstellation in ihre Überlegungen miteinbeziehen und wirklich unabhängig entscheiden.

Bildnachweis: Bundesbildstelle

Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter am Bundesverfassungsgericht
Verfassungrichter Siegfried Broß


16.05.2006

BVerfG-Entscheidung zu Politiker-Nebeneinkünften nicht absehbar

(gm) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften ist nicht absehbar. Das sagt heute die Pressesprecherin des Bundesverfassungsgericht auf Anfrage von Campact. Ob der 2. Senat des Bundesverfasungsgerichtes noch vor der Sommerpause entscheidet, könne nicht gesagt werden.

Damit erhärtet sich unsere Befürchtung, dass die Entscheidung des Bundestagspräsidenten das Urteil des Verfassungsgerichtes abzuwarten, zu einer erheblichen Verzögerung der Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte führt.

Dabei zeigt das Beispiel von Norbert Röttgen, bisheriger parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, wie wichtig eine zügige Entflechtung zwischen Wirtschaftsfuntionären und Parlamentariern wäre. Röttgen wechselt zum Bundesverband der Deutschen Industrie. Er werde, so ein Bericht unter finanzen.de, deshalb aus der Fraktionsspitze ausscheiden, aber sein Bundestagsmandat behalten. Erst in der nächsten Legislaturperiode will er auf eine neuerliche Kandidatur verzichten. Mit dem Wechsel zum BDI erhält der Wirtschaftsverband einen Parlamentarier als Geschäftsführer mit direktem Draht zur Bundeskanzlerin.


21.04.2006

Die RAG will an die Börse – Ein Netzwerk in die Politik soll’s möglich machen

Die Ruhrkohle AG soll unter Führung von Ex-Wirtschaftsminister Werner Müller in einem Jahr an die Börse gehen. Das wäre laut Welt der spektakulärste Börsengang der deutschen Geschichte. Und der muss ein Erfolg werden. Dazu wird der ehemalige Bergbau-Konzern umstrukturiert; das Bergbau-Segment des Konzerns soll wegen seiner immensen Kosten im Milliardenbereich abgetrennt werden und die Haftung dafür an den Staat übergeben werden. Dafür braucht Müller weit reichende politische Unterstützung.

Müller hat sich hierfür ein gut eingespieltes Netzwerk aufgebaut. Mit von der Partie sind der CDU-Finanzexperte Friedrich Merz, Ex-Kanzler Gerhard Schröder, IGBCE-Chef Hubertus Schmoldt und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Letzterer ist Mitglied im Aufsichtsrat der RAG und blockiert derzeit die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Parlamentariern – bis Klagen von Bundestagsabgeordneten bei Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden sind. Einer der Kläger – RAG-Anwalt Friedrich Merz.

Eine Nebeneinkunft von Herrn Lammert ist indes schon bekannt: Für seinen Aufsichtsrats-Posten erhält er 25.000 Euro jährlich. Diese leitet er nach eigenem Bekunden an seine gemeinnützige Norbert-Lammert-Stiftung weiterleitet, deren Verwaltung er der CDU-nahen Konrad-Adenauer Stiftung übertragen hat.

Einen Konflikt zwischen diesen Ämtern sieht Lammert nicht: „Ich kann keine Interessenkollision erkennen, und das Unternehmen offenkundig auch nicht“, sagte Lammert der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Dass mehr Licht ins Dunkel des Lobbyismus gerade in der Energiewirtschaft fällt, scheint dem Bundestagspräsidenten aber gar nicht zu passen. Nach Erlass der Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte wollte Lammert die Diskussion dazu noch einmal von vorne starten: „Ich halte es für erforderlich, dass wir uns die Zeit nehmen, einige Unklarheiten und möglicherweise unangemessene Anforderungen der neuen Verhaltensregeln einer weiteren Beratung zu unterziehen“, schrieb Lammert an die Fraktionsvorsitzenden der anderen im Bundestag vertretenen Parteien.

Haben Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten schon aufgefordert, bei Lammert für eine zügige Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte einzutreten? Zur Aktion


12.04.2006

Nebeneinkünfte: Antwort aus dem Bundestagspräsidium

(cs) Wir haben Post aus dem Bundestagspräsidium erhalten. In dem Schreiben nimmt ein Referent im Auftrag Lammerts Stellung zu unserer Kampage. Neuigkeitswert hat die Antwort nicht. Darin heißt es, Lammert sei qua Geschäftsordnung verpflichtet, die Rechte der Bundestagsabgeordneten zu wahren. Um keine Rechtsverletzung zu riskieren, sei es also statthaft, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen der Abgeordneten abzuwarten. Wir bleiben derweil bei unserer Kritik. Lammert hat bereits eine Rechtsverletzung riskiert. Im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln des Bundestags ist nicht vorgesehen, die Veröffentlichung der anzeigenpflichtigen Angaben auszusetzen. Die klagenden Abgeordneten haben ebenfalls keinen Eil-Antrag beim Verfassungsgericht gestellt, um die Offenlegung per einstweiliger Anordnung zu verhindern. Mit seinem Verhalten setzt sich Lammert weiterhin dem Verdacht der Parteilichkeit aus.

Es mag sein, dass das Verfassungsgericht eine zügige Entscheidung anstrebt. Doch die Mühlen des Justiz mahlen langsam. Eine erneute Anfrage beim Bundesverfassungsgericht bestätigt dies. Erst im Juni sei absehbar, ob das Verfassungsgericht noch vor der Sommerpause Ende Juli entscheiden werde, so eine Sprecherin heute.


06.04.2006

Grüne Bundestagsfraktion fordert Veröffentlichung gleich nach der Sommerpause

In einer Stellungnahme zur Campact-Aktion hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen den Bundestagspräsidenten dazu aufgefordert, die Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte vorzunehmen. Dies soll unabhängig von dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klage von Bundestagsabgeordneten erfolgen. Die erstmalige Veröffentlichung der Daten müsse mit Sorgfalt vorbereitet werden. Dies rechtfertigt eine Veröffentlichung nach dem Ende Sommerpause. Nach dieser Frist müsse aber veröffentlicht werden. Es dürfe nicht auf die Gerichtsentscheidung gewartet werden, weil die Kläger ihre Rechte auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes wahren könnten.


31.03.2006

Lammert-Aktion wegen Nebeneinkünften: Chef der Pressestelle des Bundestages droht mit rechtlichen Schritten

(cb) Der von Bundestagspräsident Norbert Lammert frisch gekürte Leiter des Bereichs Presse und Kommunikation des Deutschen Bundestags und ehemalige "Welt"-Redakteur Guido Heinen droht Campact rechtliche Schritte an, wenn wir Passagen aus unserem 5-Minuten-Info zur Verschiebung der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten nicht entfernen. Damit reagiert die Bundestagsverwaltung erstmals auf die 2.145 E-Mails sowie zahlreiche Faxe und Telefonanrufe von Campact-Aktiven, die sich zwischen dem 13. und 15. März 2006 an Lammert wandten.

Wir dokumentieren das Schreiben von Guido Heinen und unsere Antwort:

Sehr geehrter Herr Schlag,
im Nachgang zu unserem Telefonat von eben weise ich Sie hiermit auf vier Falschbehauptungen auf Ihrer homepage (http://www.campact.de/nebenekft/info/5min) hin.

Im Einzelnen:

"Doch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will die Veröffentlichungspflicht jetzt auf die lange Bank schieben."
Dies ist unwahr. Die Veröffentlichungspflicht ist gesetzlich begründet und von Herrn Bundestagspräsidenten niemals angezweifelt worden.

"Die Klage hat juristisch keine aufschiebende Wirkung – sie dient Lammert lediglich als willkommener Vorwand, um die ihm ungenehme Veröffentlichungspflicht auszusitzen."
Dies ist unwahr. Sie unterstellen Herrn Lammert ohne jegliche Grundlage eine bestimmte Haltung.

"Wir fragen Herrn Lammert: Warum decken Sie die Lobbyisten und Dunkelmänner im Parlament?"
Bisher haben wir von Ihnen keinerlei Fragen, erst recht jene dort angeführte, erhalten.

"Den letzten Angriff auf die verschärften Verhaltensregeln des Bundestages konnten wir im letzten Dezember abwehren, als Lammert sich weigerte deren Ausführungsbestimmungen zu erlassen."
Die Behauptung, der Bundestagspräsident habe sich geweigert, die Ausführungsbestimmungen zu erlassen, ist unwahr.

Ich fordere Sie hiermit dringend auf, diese o.a. unwahren Behauptungen und Darstellungen umgehend zu entfernen bzw. zu korrigieren.

Rechtliche Schritte behalten wir uns dessen ungeachtet ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Heinen


Sehr geehrter Herr Dr. Heinen,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Sie weisen uns darauf hin, dass unser 5-Minuten-Info Falschmeldungen enthalten würde. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung:

am Freitag, 31. März 2006 um 13:34 schrieben Sie:

>> "Doch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will die Veröffentlichungspflicht jetzt auf die lange Bank schieben."

> Dies ist unwahr. Die Veröffentlichungspflicht ist gesetzlich begründet und von Herrn Bundestagspräsidenten niemals angezweifelt worden.

Die Klage der sechs Abgeordneten gegen die in den Verhaltensregeln vorgesehene Veröffentlichungspflicht in drei Einkommensstufen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat keinerlei aufschiebende Wirkung. Die Abgeordneten haben keine Eilanträge bei Gericht gestellt, um die Veröffentlichung bis zu einer Entscheidung des Gerichts zu verhindern.

Trotzdem entschied sich Herr Lammert dafür, die Veröffentlichung der veröffentlichungspflichtigen Angaben, bis das Gericht entschieden hat, aufzuschieben. Ich zitiere aus einem Brief von Herrn Lammert an alle Bundestagsabgeordneten vom 10.3.2006: "Zugleich zeichnet sich ab, dass das Gericht eine zügige Verfahren anstrebt. Daher beabsichtige ich die Veröffentlichung bis zum Vorliegen der Entscheidung auszusetzen." (Brief ist auf unserer Webseite hier zu finden.)

Diese Entscheidung als "auf die lange Bank zu schieben" zu kommentieren, ist in unseren Augen statthaft und angemessen.

>> "Die Klage hat juristisch keine aufschiebende Wirkung - sie dient Lammert lediglich als willkommener Vorwand, um die ihm ungenehme Veröffentlichungspflicht auszusitzen."

> Dies ist unwahr. Sie unterstellen Herrn Lammert ohne jegliche Grundlage eine bestimmte Haltung.

Die kritische Haltung von Herrn Lammert bezüglich der Neuregelung der Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten geht aus einem uns vorliegenden Schreiben Herrn Lammerts vom 14.11.2005 an die parlamentarischen Geschäftsführer der Parteien im Bundestag eindeutig hervor. [Schreiben]

Ich zitiere aus dem Schreiben:

"Abgesehen von dem Erlass neuer Ausführungsbestimmungen halte ich es allerdings für erforderlich, dass wir uns die Zeit nehmen, einige Unklarheiten und möglicherweise unangemessene Anforderungen der neuen Verhaltensregeln einer weiteren Beratung zu unterziehen.

Inhaltlich bezieht sich meine Sorge insbesondere auf die Regelung wonach Einkünfte aus einer in der Zeit der Mitgliedschaft weitergeführten Berufstätigkeit umfassend und unter Angabe der jeweiligen Herkunft angezeigt und in der beschriebenen Form auch veröffentlicht werden müssen. Diese Vorgabe bewirkt nach meiner Auffassung für Freiberufler, selbständige Unternehmer und Landwirte zunächst einen erörterungswürdigen Aufwand. Darüber hinaus stellen sich ernste Fragen des Grundrechtsschutzes im Hinblick auf die Abgeordneten beziehungsweise deren Kunden, Klienten, Mitgesellschafter und andere Vertragspartner."

>> "Wir fragen Herrn Lammert: Warum decken Sie die Lobbyisten und Dunkelmänner im Parlament?"

> Bisher haben wir von Ihnen keinerlei Fragen, erst recht jene dort angeführte, erhalten.

Über 2.100 Bürgerinnen und Bürger haben sich über unsere Webseite http://www.campact.de zwischen dem 13. und dem 15.3.2006 per E-Mail, Fax und Telefon an Herrn Lammert gewandt und eine zügige Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte gefordert. Sie warten bis heute vergeblich auf eine Antwort.

>> "Den letzten Angriff auf die verschärften Verhaltensregeln des Bundestages konnten wir im letzten Dezember abwehren, als Lammert sich weigerte deren Ausführungsbestimmungen zu erlassen."

> Die Behauptung, der Bundestagspräsident habe sich geweigert, die Ausführungsbestimmungen zu erlassen, ist unwahr.

Nach Prüfung Ihres Hinweises erkenne ich an, dass hier ein Missverständnis der oben zitierten Passage aus dem Schreiben vom 14.11.05 vorliegt.

In dem Schreiben Lammerts vom 14.11.2005 fordert er zu einer neuen Diskussion über die Veröffentlichungspflicht auf. Es bleibt unklar, in wieweit diese Diskussion selbst aufschiebende Wirkung für den Erlass der Ausführungsbestimmungen hat.

"Deshalb gebe ich zu erwägen, zum Beispiel im Wege eines Bundestagbeschlusses eine Aussetzung der Regelung bis zum Abschluss aller notwendigen vorbereitenden Arbeiten zu veranlassen.

Abgesehen von dem Erlass neuer Ausführungsbestimmungen halte ich es allerdings für erforderlich, dass wir uns die Zeit nehmen, einige Unklarheiten und möglicherweise unangemessene Anforderungen der neuen Verhaltensregeln einer weiteren Beratung zu unterziehen."

Sie haben Recht darin, dass Herr Lammert hier nicht ankündigt, dass er die Ausführungsbestimmungen nicht erlassen werde. Zu dieser Zeit, das dokumentieren auch etliche Zeitungsmeldungen, bestand allerdings eine begründete Befürchtung, das Herr Lammert hierauf verzichten würde.

> Ich fordere Sie hiermit dringend auf, diese o.a. unwahren Behauptungen und Darstellungen umgehend zu entfernen bzw. zu korrigieren. Rechtliche Schritte behalten wir uns dessen ungeachtet ausdrücklich vor.

Nach genauer Prüfung haben wir den Hinweis auf eine Weigerung Herrn Lammerts, die Ausführungsbestimmungen zu erlassen, von der Seite entfernt. Der Hinweis beruhte auf einem Missverständnis und ist von uns nicht eindeutig zu belegen. Insofern bitte ich für diesen Fehler um Entschuldigung.

Alle anderen Äußerungen sind Kommentierungen, die durch die Presse- und Meinungsfreiheit vollkommen gedeckt sind.

Herr Heinen, erlauben Sie mir noch eine letzte Anmerkung. Hinweise auf Fehler, die auch uns unterlaufen, stehen wir offen gegenüber und sind bereit dazu, diese umgehend zu korrigieren. Ein Hinweis auf rechtliche Schritte (welche sollen das sein?) ist dagegen schlechter Stil und löst bei unseren Kooperationspartnern und hinzugezogenen Juristen Kopfschütteln aus.

Gerne stehe ich für weitere Rückfragen telefonisch und via E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Bautz
Campact e.V.
Geschäftsführung


20.03.2006

Nebeneinkünfte: Bundestagsabgeordneter fordert Norbert Lammert zur Einhaltung der Gesetze auf

(jb) Schon über 1.000 Campact-Aktive forderten ihre Wahklreisabgeordneten dazu auf, von Bundestagspräsident Norbert Lammert die fristgerechte Veröffentlichung der Nebeneinkünfte zu verlangen. MdB Florian Pronold (SPD) ist dieser Bitte in einem Schreiben, das Campact vorliegt, gefolgt: "Ich habe für dieses Vorgehen keinerlei Verständnis. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angaben steht nicht im Ermessen des Bundestagspräsidenten, vielmehr sind Sie an geltendes Recht und Gesetz gebunden - in diesem Fall an die geltende Fassung des Abgeordnetengesetztes und die Geschäftsordnung des Bundestags." Damit bestätigt Pronold die Position des Staatsrechtlers von Arnim, welcher die Äußerungen Lammerts als Ankündigung offenen Gesetztesbruchs ansieht.


16.03.2006

Antworten auf Wahlkreisaktion zu Nebeneinkünften: Eindeutige Aussagen sind Mangelware!

(cs) In unserer Wahlkreisaktion haben bisher fast 900 Campact-Aktive via E-Mail von ihren lokalen Abgeordneten gefordert, sich beim Bundestagspräsidenten Lammert für eine schnelle Veröffentlichung einzusetzen und selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Viele haben bereits Antworten erhalten – zumeist unbefriedigende. Die CDU-Abgeordneten beispielsweise verschicken Standard-Antworten, in denen abgewiegelt wird. Tenor: Ja, wir sind ja auch für Transparenz. Das Bundesverfassungsgericht werde zügig entscheiden. Deshalb sei es aus „Gründen der Verhältnismäßigkeiten“ legitim, die verschärfte Offenlegungspflicht zunächst einmal zu verschieben. Liebe Unions-Abgeordnete, wir haben andere Informationen vom Bundesverfassungsgericht. Von einer Eilentscheidung ist da überhaupt keine Rede!

Nicht alle Abgeordneten mauern hingegen. Hier gab es durch die Aktion Bewegung, sodass nun auch die Bezüge des Parteivorsitzenden der Linkspartei.PDS, Lothar Bisky, im Internet veröffentlicht wurden. Viele andere Abgeordnete haben geschrieben, dass sie über keine Nebeneinkünfte verfügen - unter anderem Biggi Bender (Grüne), Claudia Roth (Grüne), Nicolette Kressl (SPD), Gustav Herzog (SPD).


15.03.2006

Staatsrechtler von Arnim im Campact-Interview: "Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs"

(cs) Der Staatsrechter Prof. Hans Herbert von Arnim teilt unsere Empörung über die Hinhalte-Taktik von Bundestagspräsident Lammert. Dessen Entscheidung, vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, bezeichnet von Arnim im Campact-Interview als "Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs". "§ 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben." Lammert sei somit gar nicht befugt, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen, kritisiert der Staatsrechtler.

Fast 2.000 Bürger/innen haben in den ersten 48 Stunden unserer Aktion mit E-Mails, Faxen und Telefonanrufen Lammert aufgefordert, die Veröffentlichung unverzüglich vorzunehmen. Wir freuen uns über das Engagement der Campact-Akiven und die zahlreichen positiven Rückmeldungen auf unsere Aktion. An dieser Stelle sei schon einmal allen gedankt, die bisher mitgemacht haben.

Wir wollen weiter Druck machen für eine schnelle Umsetzung der verschärften Offenlegungspflicht. Noch ist Zeit, sich an unserer Eil-Aktion zu beteiligen.

zur Kampagnen-Homepage


13.03.2006

Wir warten, Herr Lammert! Aktion zur zügigen Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte gestartet!

unsere Pressemitteilung zur heute gestarteten Aktion:

Das Online-Netzwerk Campact, die Antikorruptionsorganisation Transparency International und LobbyControl starten eine Protestaktionen gegen die von Bundestagspräsident Norbert Lammert am Freitag angekündigte Aussetzung der Veröffentlichungspflicht von Politiker-Nebeneinkünften. Lammert begründet dies mit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klagen von Bundestagsabgeordneten, obwohl diese juristisch keine aufschiebende Wirkung haben.

Ab Montag Morgen werden sich Bürger massenhaft per Telefon, Fax und E-Mail im Büro des Bundestagspräsidenten beschweren und die zügige Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte fordern. Auf der Campact-Homepage werden dazu Musterbriefe, Gesprächsleitfäden und Faxvorlagen bereitgestellt.

Darüber hinaus wenden sich Bürger per E-Mail an ihre Wahlkreisabgeordneten vor Ort. Sie bitten die Abgeordneten, sich gegenüber dem Bundestagspräsidenten für eine zügige Umsetzung der Veröffentlichungspflicht einzusetzen und die eigenen Angaben freiwillig zu veröffentlichen. Auf der Campact-Homepage wird es eine Übersicht über den Stand der freiwilligen Veröffentlichung geben.

"Wir wollen, dass die Bundestagsabgeordneten jetzt eindeutig Stellung beziehen", so Günter Metzges vom Online-Netzwerk Campact. "Die Klage einiger lichtscheuer Abgeordneter darf nicht die Umsetzung demokratisch gefasster Beschlüsse um Jahre verzögern. Das schadet dem Ansehen des Parlaments."

"Die klagenden Abgeordneten haben bei Gericht nicht einmal einen Eilantrag gestellt", so Dagmar Schröder von Transparency International. "Es scheint Herrn Lammert ausschließlich um eine Verzögerung der Veröffentlichungspflicht zu gehen."

Besonders pikant: Auf Nachfrage von LobbyControl hat die Bundestagsverwaltung bestätigt, dass alle Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten unter Verschluss bleiben sollen. Das betrifft auch die bisher gängige Veröffentlichung von Posten in Vorständen, Aufsichtsräten, Vereinen oder Stiftungen, die nicht von der anhängigen Klage betroffen ist. "Das Vorgehen von Herrn Lammert bedeutet einen Rückschritt in Sachen Transparenz, obwohl vom Bundestag eine Ausweitung beschlossen wurde - ein grotesker Vorgang", kritisiert Ulrich Müller von LobbyControl.


11.03.2006

Politiker-Nebeneinkünfte: Dreistes Spiel auf Zeit

(cs) Es ist unfassbar, mit welcher Chuzpe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) alle Register zieht, um die lichtscheuen Gestalten im Bundestag zu decken. Lammert will die Offenlegungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte auf die lange Bank zu schieben. Erst einmal müsse das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von sechs Bundestagsabgeordneten gegen die neue Transparenz-Pflicht entscheiden, schrieb der CDU-Politiker in dieser Woche an seine Abgeordnetenkolleg/innen. Das kann noch Monate dauern. Durch die zögerliche Haltung des Bundestagspräsidenten wird offenbar, dass es hier nicht nur um die Interessen von sechs Abgeordneten geht. Die Zahl derer, welchen die verschärfte Offenlegungspflicht ein Dorn im Auge ist, ist unter den Abgeordneten deutlich höher. Jetzt sind die Fraktionsvorsitzenden gefragt. Sie müssen dafür sorgen, dass das Spiel auf Zeit nun endlich ein Ende hat. Sie müssen ihren Einfluss auf den Bundestagspräsidenten geltend machen.

Die Bürger/innen haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wem sich die Mandatsträger/innen primär verpflichtet fühlen. Die Abgeordneten haben 2003 das Arbeitsmarkt-Gesetz Hartz IV auf den Weg gebracht; es zwingt ALG II-Empfänger dazu, ihre gesamten Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Gerade einmal 100 Euro dürfen anrechnungsfrei hinzu verdient werden; Behörden sind ermächtigt, die Kontostände der Hartz IV-Empfänger abzufragen. Wer sich nun gegen mehr Transparenz bei den Politiker-Nebeneinkünften wehrt, misst mit zweierlei Maß. Warum sollen die Abgeordneten, deren Mandat im Mittelpunkt steht, weiter die Höhe ihrer Nebeneinkünfte verschleiern dürfen? Während sich im Niedriglohnsektor Arbeitnehmer/innen mit zwei, drei oder vier Jobs mühsam über Wasser halten, scheinen die Abgeordneten ihr Arbeitspensum trotz zahlreicher Nebenjobs mühelos zu bewältigen. Allein Friedrich Merz (CDU) kommt auf sage und schreibe elf solcher Nebentätigkeiten. Wie dies möglich ist, kann Merz mit seinen fünf Mitklägern in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht erklären. Wir reaktivieren indes unsere Kampagne für eine umfassende Transparenzpflicht und werden uns weiter dafür einsetzen, dass sich die Verzögerungstaktik am Ende nicht auszahlt.

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter.


01.03.2006

Transparenz über Nebeneinkünfte: Einige Abgeordnete bleiben uneinsichtig

(cb) Über ein Jahr nach den Skandalen um Nebeneinkünfte von Abgeordneten wird jetzt endlich eine weitreichendere Veröffentlichungspflicht umgesetzt. Doch sie ist Teilen des Parlaments weiter ein Dorn im Auge. Sechs Abgeordnete wagen sich besonders weit hervor und wollen jetzt gegen die neue Veröffentlichungspflicht für Bundestags-Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht klagen.

Die Abgeordneten Heinrich Kolb, Hans-Joachim Otto und Sibylle Laurischk (FDP), sowie Friedrich Merz (CDU), Max Staubinger (CSU), Hans-Joachim Otto und Peter Danckert (SPD) teilen vor allem eine Befürchtung: Die verschärften Auflagen für die Parlamentarier erschwerten Freiberuflern und selbständigen Unternehmern die Arbeit als Bundestagsabgeordnete. Anwälte müssten Details über ihre Klienten offenlegen, Unternehmer würden durch ihre Angaben Wettbewerbsnachteile erleiden. Die Argumentation ist nicht neu: Schon länger wird insbesondere aus Kreisen der FDP und Union polemisiert, ganzen Berufsgruppen würde mit der Veröffentlichungspflicht in Zukunft der Zugang ins Parlament verwehrt und der Bundestag verkomme endgültig zu einem "Beamtenparlament".

Doch ihre Argumentation ist fadenscheinig: Die Abgeordneten sind nach den neuen Verhaltensregeln lediglich dazu verpflichtet, ihre Einkünfte in drei Einkommensstufen offen zu legen. Außerdem umfasst die Anzeigepflicht nicht "die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die der Abgeordnete gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten geltend machen kann" – sprich Details über Klienten geraten nicht in die Öffentlichkeit. Schließlich haben die Parlamentarier die Möglichkeit, in begründeten Fällen eine Ausnahmeregelung von der Veröffentlichungspflicht in Einkommensstufen zu beantragen. Den Persönlichkeitsrechten der Abgeordneten ist also ausreichend genüge getan.

Worum geht es also wirklich: Einzelne Abgeordnete wollen wohl vermeiden, dass die Öffentlichkeit in Zukunft allzu genau sehen kann, von wem sie noch so bezahlt werden – und wessen Interessen sie statt dem Bürgerwillen vertreten. Der Druck tausender Campact-Aktiven hat im letzten Jahr entscheidend mit dazu beigetragen, dass langsam mehr Transparenz ins Parlament eingekehrt ist. Jetzt müssen wir wachsam bleiben, dass diese wertvolle Neuregelung nicht still und heimlich wieder kassiert wird.


11.01.2006

Der arme Herr Kolb

Der arme Herr Kolb! Man möchte Ihn bedauern. Herr Kolb sitzt für die FDP im Bundestag. Nebenbei führt er ein mittelständisches Unternehmen. Herr Kolb will nun Verfassungsklage gegen die verschärften Transparenzrichtlinien für Politiker-Nebeneinkünfte einreichen. Unterstützt wird er dabei von der FDP-Fraktion. "Ungerechtfertigte Schnüffelei" sei die Offenlegungspflicht. Der FDP-Politiker fürchtet Wettbewerbsnachteile für seinen Betrieb, wenn er seine Einkünfte offenlegen soll.

So umfassend sind die neuen Transparenzregeln jedoch nicht. Die mtl. Nebeneinkünfte müssen lediglich in Stufen angegeben werden: <3500 Euro, >3500<7000 Euro, >7000 Euro. Rückschlüsse auf die Situation eines Unternehmens kann die Konkurrenz aus solchen Zahlen wohl kaum gewinnen - außer der Betrieb ist pleite.

Der Rächer der Offengelegten (Berliner Zeitung v. 11.01.2006)


07.01.2006

Lammert hat Ausführungsbestimmungen erlassen: Anzeige der Nebeneinkünfte spätestens am 30.3.2006.

Kurz vor Jahresende hat Bundestagspräsident Norbert Lammert die Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensrichtlinien für Bundestagsabgeordnete erlassen. Damit ist der letzte wichtige Schritt in Richtung der Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte getan.

Inhaltlich wurden vom Bundestagspräsidenten noch Änderungen an dem Entwurf seines Vorgängers vorgenommen, die nach Ansicht von Transparency International der Transparenz eher abträglich sein werden.

Ausführungsbestimmungen vom 30.12. als pdf (ca. 1MB)
Bericht Neues Deutschland


14.12.2005

Erfolgsmeldung: Bundestagspräsident will Veröffentlichungspflicht auf den Weg bringen

aus unserem heute versendeten Newsletter:

mehr als 1.300 E-Mails und unzählige Telefonanrufe haben am Donnerstag und Freitag vergangener Woche das Büro des Bundestagspräsidenten erreicht. Mit Erfolg: die Pressestelle des Bundestages hat erklärt, dass die Veröffentlichungspflicht nun doch wie geplant umgesetzt werde. Bundestagspräsident Dr. Lammert werde die Ausführungsbestimmungen in Kürze erlassen.

Eine - wie ich finde - gute Nachricht. Dagmar Schröder, Geschäftsführerin von Transparency International, reagierte mit den Worten: "Das ist ja wie Weihnachten: Dann hat die Aktion ja schnell Erfolg gehabt." Auf Nachfrage bei der Pressestelle des Bundestages wurde mir bestätigt, dass die kritischen Punkte aus dem Anschreiben von Herrn Lammert an die Fraktionsvorsitzenden jetzt endgültig vom Tisch seien. (Zur Presseinformation).

Es war tatsächlich beeindruckend, wie viele Menschen sich in nur 48 Stunden beteiligt haben. Für Anrufer/innen war Herr Lammert nicht persönlich erreichbar sondern seine Mitarbeiter. Wie uns Teilnehmer/innen berichteten, reagierten die Mitarbeiter mal genervt, mal ironisch, mal freundlich auf die Anrufe. Teilweise stritten sie die Existenz des Briefes überhaupt, teilweise behaupteten sie, der Brief würde mehr statt weniger Transparenz fordern. Auf jeden Fall ist deutlich geworden, dass wir Bürger/innen weiterhin wachsam sind und keine Verwässerung der Veröffentlichungspflicht dulden.

Offen ist im Moment noch, ob relevante Änderungen an den Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln geplant sind. Hier bleiben wir am Ball und werden Sie gegebenenfalls informieren.

Beste Grüße
Günter Metzges


10.12.2005

Aktion für die Umsetzung der Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften beendet - 1.289 E-Mails und viele Telefonanrufe erreichen Norbert Lammert

1.289 E-Mails und viele Telefonanrufe von Bürger/innen erreichten Norbert Lammert innerhalb von 48 Stunden. Wir haben deutlich machen können, dass Herr Lammert nicht still und heimlich die Veröffentlichungspflicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben kann. Allen, die sich beteiligt haben, möchten wir herzlich für die spontane Unterstützung danken.

Telefonisch war Lammert nicht persönlich erreichbar, dafür aber seine Mitarbeiter. Nach Schilderung vieler Campact-Aktiver reagierten diese sehr widersprüchlich. Teilweise stritten sie die Existenz des Briefes an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien ab, teilweise verstiegen sie sich zu der Behauptung, der Brief würde mehr statt weniger Transparenz einfordern.

Wir werden in den nächsten Wochen die politische Entwicklung weiter verfolgen. Wenn die Verhaltensregeln für weitere Beratungen ausgesetzt werden sollen, wie Lammert dies beabsichtigt, bedarf es hierfür einen Beschluss des Bundestages. Wenn solch ein Beschluss auch nach unserer Aktion weiter von Lammert beabsichtigt werden sollte, werden wir mit weiteren Aktionen nachlegen. Wenn Sie noch nicht Abonnent unseres Newsletters sind, tragen Sie sich doch bitte hier in unseren Newsletter ein, damit wir Sie über weitere Entwicklungen und Aktionen auf dem Laufenden halten können.


08.12.2005

Heute und morgen: Aktion "Herr Lammert, warum schützen Sie die Dunkelmänner"

aus dem heutigen Newsletter:

Bundestagspräsident Lammert will Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten auf Sankt Nimmerleinstag verschieben!

Schicken Sie ihm eine Protest-E-Mail

Rufen Sie ihn in Berlin (030 - 227 77645) und in seinem Wahlkreis

>Bochum (02327 - 964 315 / 02327 - 964 312) an.

"Von wem erhalten Bundestagsabgeordnete eigentlich sonst noch wie viel Geld?" Ein Jahr nach den Skandalen um Politiker-Nebeneinkünfte sollen diese nach Beschluss des Bundestages jetzt veröffentlicht werden.

Doch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will die vom Bundestag beschlossene Veröffentlichungspflicht jetzt noch zu Fall bringen: "Ich halte es für erforderlich, dass wir uns die Zeit nehmen, einige Unklarheiten und möglicherweise unangemessene Anforderungen der neuen Verhaltensregeln einer weiteren Beratung zu unterziehen", heißt es in einem Brief Lammerts an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien. Die Regeln sollen per Bundestagsbeschluss bis zum Abschluss aller notwendigen vorbereitenden Arbeiten ausgesetzt werden. Im Klartext: Lammert will die Transparenzpflicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben. Die Fraktionen haben drei Wochen Zeit auf den Brief zu antworten, dann soll im Bundestag entschieden werden. Mehr

Nach monatelangen Beratungen im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses ist das eine kaum zu überbietende Frechheit! Wir fragen Herrn Lammert: Warum schützen Sie die Dunkelmänner im Parlament?

Mit unserem gemeinsamen Protest wollen wir heute und morgen Herrn Lammert klar machen, dass wir Bürger/innen uns nicht an der Nase herum führen lassen.

Fordern Sie Herrn Lammert nachdrücklich auf, die vom Bundestag beschlossene Veröffentlichungspflicht umzusetzen. Übrigens: Herr Lammert sitzt im Aufsichtsrat der RWE-Tochter RAG. Über Nebeneinkünfte aus dieser Tätigkeit ist noch nichts bekannt.

Lassen Sie uns heute und morgen zu kraftvollen Tagen gegen Lobbyismus und für Transparenz in der Politik machen.

Mehr


05.12.2005

Ausführungsbestimmungen zur Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten erschienen - doch Lammert will Veröffentlichungspflicht auf Sankt Nimmerleinstag verschieben

Die Ausführungsbestimmungen zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten liegen jetzt Campact vor. Sie sehen eine Anzeige der Nebeneinkünfte von Abgeordneten beim Bundestagspräsidenten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag vor. Dies wäre der 18. Januar 2006.

Zu diesem Termin würden wir Bürger/innen erstmals unfassend über Einkünfte von Abgeordneten aus Berufs- und Nebentätigkeiten informiert. Neben den Tätigkeiten werden auch die Einkünfte in drei Einkommensstufen (bis 3.500 Euro / bis 7.000 Euro / mehr als 7.000 Euro) veröffentlicht.

Bundestagspräsident Lammert will allerdings die die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte „einer weiteren Beratung zu unterziehen“. Dies geht aus einem Brief Lammerts an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien hervor, der Campact vorliegt. Die Regeln sollen per Bundestagsbeschluss bis zum Abschluss aller notwendigen vorbereitenden Arbeiten ausgesetzt werden. Im Klartext: Lammert will mit weiteren Beratungen die Transparenzpflicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben. Die Fraktionen haben drei Wochen Zeit auf den Brief zu antworten, dann soll im Bundestag entschieden werden.

Herr Lammert scheint es besonders auf die Veröffentlichung von Einkünften aus parallel zum Bundestagsmandat weitergeführten Berufstätigkeiten abgesehen zu haben. Das betrifft einen wesentlichen Kern der neuen Regelung und würde ein riesiges Schlupfloch schaffen. „Diese Vorgabe bewirkt nach meiner Auffassung für Freiberufler, selbständige Unternehmer und Landwirte zunächst einen erörterungswürdigen Aufwand. Darüber hinaus stellen sich ernste Fragen des Grundrechtsschutzes im Hinblick auf die Abgeordneten beziehungsweise deren Kunden, Klienten, Mitgesellschafter und andere Vertragspartner.“

Beide Argumente sind völlig irreführend. Die Einkünfte sollen lediglich einer der drei Einkommensstufen zugeordnet werden, ein wirklich vertretbarer Aufwand. Von welchen Kunden, Klienten, Mitgesellschaftern und anderen Vertragspartnern die Einkünfte stammen, wird überhaupt nicht veröffentlicht. Hierzu bestehen Ausnahmeregelungen in den Verhaltensrichtlinien. So gut sollte Herr Lammert eigentlich informiert sein.

Campact wird in den nächsten Tagen eine neue Aktion starten, um Druck gegen das Verwässern und Herauszögern der neuen Transparenzregeln zu machen.


01.12.2005

Neue Transparenzregeln wieder in Gefahr!

Im Oktober hatte der Bundestag den Weg frei gemacht für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten. Damit wüssten wir Bürger/innen endlich, welche Abgeordneten unsere Belange vertreten und welche sich Wirtschaftsinteressen verpflichtet fühlen.

Doch jetzt will Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Veröffentlichgungspflicht auf den letzten Metern zu Fall bringen. Eigentlich müssen alle Nebeneinkünfte bis zum 18. Januar der Bundestagsverwaltung zur Veröffentlichung gemeldet sein. Diese Frist will Lammert jetzt kassieren, um dann die Veröffentlichungspflicht zu verwässern. Einkünfte aus Berufstätigkeiten sollen doch nicht veröffentlicht werden. Das würde die Neurregelung im Kern treffen. (Mehr in der taz)

Lammert ist bisher mit einem Brief an die anderen im Bundesstag vertretenen Fraktionen herangetreten. Wir arbeiten gerade an einer angemessenen Antwort. Wir werden Herrn Lammert fragen: Für wen arbeiten Sie? Wieso decken Sie die Dunkelmänner im Parlament?

von Christoph Bautz


24.10.2005

Abgeordnete antworten auf Emails von Campact-Aktiven

Nachdem binnen kürzester Zeit über 1000 Emails von Campact-Aktiven an die Wahlkreisabgeordneten verschickt wurden, gab es zahlreiche Rückmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. So sicherte der designierte Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) zu, sich bei der Abstimmung am 18.10. für den Erhalt der Veröffentlichungspflicht einzusetzen.

Ebenso sprach sich Karin Kortmann (SPD) in einer Antwortmail für mehr Transparenz in Bezug auf die Nebentätigkeiten von Abgeordneten aus. Wer die bestehende Beschlusslage ändern wolle, setze sich dem Verdacht aus, etwas verbergen zu wollen. Ferner beklagte sie mangelnde Transparenz auch auf kommunaler Ebene: „Oder wissen wir, welche "Aufwandsentschädigungen" diejenigen erhalten, die in den Aufsichtsräten beispielsweise von Messe, Flughafen oder Sparkasse mitarbeiten?“

Die schnellen Rückmeldungen zeigen, dass Abgeordnete durchaus Wert auf Kommunikation mit den BürgerInnen legen und bereits einzelne Protestmails wichtige Impulse geben können. Damit wir auch über weitere Reaktionen informieren können, ist jedes Antwortschreiben für uns wertvoll.

Informieren Sie uns über die Antwort Ihrer Wahlkreisabgeordneten!


19.10.2005

Bundestagspräsident für Neujustierung von Transparenzregeln

Wer gestern während der Bundestagsdebatte die Antrittsrede des neuen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) verfolgte, dem wurde sehr schnell klar: Aus tiefer Überzeugung haben einige Abgeordnete von Union und SPD der verschärften Transparenzpflicht sicher nicht zugestimmt. Lammert forderte die Abgeordneten auf, „einen zweiten ruhigen Blick“ auf die beschlossenen Transparenzregeln zu werfen und mahnte die „Neujustierung sowohl bei Lücken als auch bei Übertreibungen“ an. Die Reaktion darauf: Beifall aus den Reihen von Union, FDP und SPD. Jetzt gilt es, weiterhin wachsam zu bleiben, damit eine große Koalition nicht still und heimlich die beschlossenen Regelungen aufweichen wird. Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter.


18.10.2005

1.000 Emails erfolgreich: Bundestag beschließt Veröffentlichungspflicht

Heute ist ein schwarzer Tag für Lobbyisten. Heute morgen hat der Bundestag die verschärfte Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte von Abgeordneten als Teil der Geschäftsordnung bestätigt. Damit können die im Sommer mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Transparenzregeln endgültig in Kraft treten. Überraschend ist die Union zudem umgeschwenkt und hat die neuen Transparenzregeln mitgetragen. Sie scheint sich nicht getraut zu haben, als öffentlicher Buhmann dazustehen.

Zu dieser Entscheidung haben sicher auch die E-Mails von über 1.000 Campact-Aktiven beigetragen, die in den letzten vier Tagen an Wahlkreisabgeordnete gesendet wurden. Denn bis zuletzt war unklar, ob die Union ihre Ankündigung vom letzten Juni wahr machen und zusammen mit Teilen der SPD die Transparenzregeln kippen würde. Allen, die zu diesem Erfolg beigetragen und im letzten halben Jahr immer wieder an unseren Aktionen für mehr Transparenz teilgenommen haben, sei herzlich gedankt!

Die Neuregelung sieht vor, dass Abgeordnete in Zukunft ihre Nebeneinkünfte in drei Einkommensstufen (weniger als halbe Diät / zwischen halber und voller Diät / mehr als volle Diät) im Bundestagshandbuch und Internet veröffentlichen müssen. Mit der Neuregelung können die BürgerInnen in Zukunft Lobbyisten auf den Parlamentsrängen besser identifizieren. Das Gemauschel um Nebeneinkünfte hat ein Ende!


13.10.2005

Eil-Aktion: Kein Zurück zum Gemauschel - Nebeneinkünfte sollen veröffentlicht werden.

unser Erfolg vom Juni ist in Gefahr! Der Bundestag könnte bei seiner ersten Sitzung am 18. Oktober die vor der Sommerpause verabschiedete verschärfte Veröffentlichungspflicht der Politiker-Nebeneinkünfte wieder rückgängig machen. Die Neuregelung muss als Teil der Geschäftsordnung bestätigt werden. Mit ihr erhalten wir Bürger endlich wichtige Informationen, mit denen wir Lobbyisten im Parlament identifizieren können. (Mehr im 5-Minuten-Info)

Die Union hatte schon im Juni angekündigt, veränderte Mehrheiten nach der Wahl zu nutzen, um die verschärfte Veröffentlichungspflicht zu kippen. Zusammen mit FDP und einigen SPD-Abgeordneten könnte sie die ausreichende Mehrheit dazu bekommen. Doch die Abgeordneten werden dies nur wagen, wenn sie sich unbemerkt von der Öffentlichkeit wähnen. Deswegen starten wir jetzt eine neue E-Mail-Aktion:

Schicken Sie die Aktions-E-Mail an die Abgeordneten von Union und SPD aus Ihrem Wahlkreis! Fordern Sie die Abgeordneten auf, sich hinter die beschlossenen Regelungen zu stellen. Ein Zurück zum Gemauschel darf es nicht geben!

Ihre Stimme als BürgerIn aus dem Wahlkreis hat besonderes Gewicht. Nutzen Sie sie!

Zur Aktion!


08.07.2005

Bundesrat lässt Neuregelung der Nebeneinkünfte passieren

Nach Auskunft der Bundesrat-Pressestelle hat der Bundesrat heute die Neuregelung der Nebeneinkünfte passieren lassen. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Damit tritt die Neuregelung in Kraft. Sobald das Beschlußprotokoll des Bundesrates vorliegt, werden wir es hier verlinken.

Mit dem heutigen Beschluß des Bundesrates hat unsere Kampagne vorläufig ihr Ziel erreicht. Vorläufig, weil die Union damit droht, die Verhaltensregeln für Abgeordnete gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode wieder zu ändern und die Veröffentlichungspflicht zu kassieren. Hier gilt es, weiterhin wachsam zu sein.


06.07.2005

Nebeneinkünfte-Neuregelung am Freitag im Bundesrat

Die Neuregelung der Nebeneinkünfte wird am kommenden Freitag, den 8.7. im Bundesrat behandelt (Tagesordnung des Bundesrates am 8. Juli 2005.). Über das Ergebnis der Sitzung informieren wir Sie am Freitag hier im Logbuch. Sie können die Ergebnisse auch selbst auf der Bundesratsseite unter dieser Adresse recherchieren.


30.06.2005

Bundestag beschließt Neuregelung der Politiker-Nebeneinkünfte

Heute hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Neuregelung der Politiker Nebeneinkünfte beschlossen (siehe Protokoll der Sitzung). Zur Abstimmung standen die Neufassung des Abgeordnetengesetzes und die Überarbeitung der Verhaltensregeln für Abgeordnete. Vertreter der FDP wie auch einige Abgeordnete der Union stimmten gegen beide Beschlußvorlagen. Andere Unionsvertreter enthielten sich bei der Neuregelung des Abgeordnetengesetzes der Stimme. In Reden kündigten Vertreter der Union an, dass sie eine Enthaltung der unionsregierten Länder im Bundestag befürworten. Sie würden aber insbesondere die Veröffentlichungspflichten in der nächsten Legislaturperiode rückgängig machen werden, wenn sie gewählt würden.

Campact begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes und die angekündigte Enthaltung der Union im Bundesrat. Allerdings warnen wir die Union dringend davor, das Rad der Zeit in der nächsten Legislaturperiode wieder zurückzudrehen. Als Bürger/innen erwarten wir Transparenz auch über die Höhe von Nebeneinkünften. Wähler müssen diese Informationen auch als Grundlage für ihre Wahlentscheidung nutzen können. Denn wenn die Höhe der Bezahlung etwas über die Angemessenheit einer Gegenleistung aussagt, erfahren wir auch, inwieweit das Mandat wirklich im Mittelpunkt der jeweiligen Abgeordnetentätigkeit steht.


29.06.2005

Geschäftsordnungsausschuß beschliesst Nebentätigkeitsgesetz

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages hat heute mit rot-grüner Mehrheit die Neuregelung der Nebeneinkünfte beschlossen. Die Union hat sich der Stimme enthalten, die FDP gegen den Entwurf gestimmt. Morgen wird der Gesetzentwurf somit in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Hier die Pressemitteilung der Grünen zur Entscheidung


29.06.2005

Pressestelle der CDU/CSU-Fraktion: Union will der Neuregelung der Nebeneinkünfte keine Steine in Weg legen.

Nach Auskunft der Pressestelle der CDU/CSU-Fraktion wird sich die Union einer Neuregelung der Nebeneinkünfte nicht in den Weg stellen. Pressereferentin Schwarte erklärte gegenüber Campact: Die Union werde sich bei der morgigen Abstimmung im Bundestag bei der Neufassung des Abgeordnetengesetzes enthalten, die Verschärfung der Verhaltensregeln jedoch ablehnen. Bei der nachfolgenden Entscheidung im Bundesrat werde man das Paket aber passieren lassen. „Der Bundesrat ist nicht für die Verhaltensregeln des Bundestages zuständig“, so Schwarte. Sie gehe davon aus, dass deshalb auch die Neuregelung der Verhaltensregeln kommen werde.


29.06.2005

Nebeneinkünfte heute im Geschäftsordnungsausschuss

Heute wird der Rot-Grüne Gesetzentwurf zur Frage der Nebeneinkünfte im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages beraten. Ob der Entwurf Chancen hat zum Gesetz zu werden, hängt auch von der Haltung der Unionsfraktionen ab. Im Ausschuss dürfen dem Gesetzgebungsprozess keine Steine in den Weg gelegt werden, damit der Bundestag morgen in zweiter und dritter Lesung darüber entscheiden kann. Danach kommt es darauf an, ob die Union das Gesetz im Bundesrat zurückweist. Eine Zurückweisung könnte normalerweise vom Bundestag wieder überstimmt werden. Es ist aber zu erwarten, dass der Bundestag aufgrund der von Kanzler Schröder angestrebte Neuwahl in dieser Legislaturperiode nicht mehr zusammenkommt. Dadurch ist ein Scheitern des Prozesses möglich.


22.06.2005

Schriftlicher Schlagabtausch im Bundestag: Protokoll der ersten Lesung

Das Protokoll der ersten Lesung zum Abgeordnetengesetz ist mittlerweile veröffentlicht worden. Die Abgeordneten hatten am vergangenen Freitagnachmittag beschlossen, die mündliche Debatte nicht abzuhalten und stattdessen die Redebeiträge lediglich schriftlich zu Protokoll zu geben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD Wilhelm Schmidt verkündete in seinem Beitrag, dass die Regierungskoalition mit dem vorliegendem Gesetzentwurf ihr im Januar gegebenes Versprechen zur Verbesserung der Verhaltensregeln für Abgeordnete einhalte. Der Opposition warf er in diesem Zusammenhang vor, dass sie bislang keine Initiative gezeigt habe. Der Gesetzentwurf biete den „Bürgerinnen und Bürgern hinreichende Informationen darüber, ob und wie der Abgeordnete den Wählerauftrag umsetzt.“ Darüber hinaus hätten die verschärften Transparenzregeln eine präventive Wirkung gegen unzulässiges Fehlverhalten, welches, so betonte Christian Lange (SPD), gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und schwieriger gesellschaftlicher Umbruchprozesse eine verheerende Signalwirkung habe.

Volker Beck (GRUENE) attackierte in seinem Redebeitrag die Opposition ungleich stärker als der Koalitionspartner SPD. Die Vertreter von CDU/CSU und FDP hätten während der Beratungen der Rechtsstellungskommission das Vorhaben einer Neuregelung beharrlich blockiert. Er warnte die Opposition davor, das Nebentätigkeitsgesetz zu verschleppen.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Norbert Lammert (CDU) entgegnete in seiner Stellungnahme, dass die CDU/CSU-Fraktion zu jeder Zeit dazu bereit wäre, sich an einer sachgerechten Weiterentwicklung der Verhaltensregeln zu beteiligen. Das Rot-Grüne Vorhaben, zukünftig auch die ungefähre Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu veröffentlichen, kritisierte er ausdrücklich. Er teile nicht die weit verbreitete Einschätzung, dass aus der Höhe der Einkünfte mögliche Abhängigkeiten zu erkennen seien. Die wirksamste Sanktion gegen unangemessene Einkünfte sei, so Lammert weiter, in jedem Fall das „Scharfgericht der öffentlichen Diskussion“, an deren Ende oftmals der Rücktritt oder die Abwahl des Parlamentariers stehe. Diese Wirkung könne auch das schärfste Abgeordnetengesetz nicht haben.

Jörg van Essen (FDP) äußerte vor allem verfassungsrechtliche Bedenken. Er sehe die Gefahr, dass durch die geplante Neuregelung nicht nur die Grundrechte der Parlamentarier arg strapaziert werden, sondern auch die Grundrechte der Geschäftpartner oder Ehegatten von Abgeordneten. Dadurch sei in Zukunft eine geringere Anzahl an Kandidaturen von Freiberuflern und Gewerbetreibenden für den Bundestag zu befürchten.

Lesen Sie hierzu auch das Vollständige Plenarprotokoll und die Gesetzestexte: Änderung des Abgeordnetengesetzes / Änderung der Verhaltensregeln.


21.06.2005

Gesetzentwurf der Koalition zur Neuregelung der Nebentätigkeiten auf den Weg gebracht

Vergangenen Freitag fand die erste Lesung des Rot-Grünen Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten statt. Am 2. Juni, also zu Beginn der voraussichtlich letzten Sitzungswoche des 15. Deutschen Bundestages, soll der Geschäftsordnungs-Ausschuß abschließend über den Entwurf und die Änderungswünsche der Opposition beraten. Zweite und dritte Lesung, sowie die anschließende Abstimmung über die Neuregelung sind für den folgenden Tag (30. Juni) angesetzt worden.

Dieser enge Zeitplan gibt der Opposition vielfältige Möglichkeiten, die Abstimmung zu verzögern und damit den Gesetzentwurf vorerst scheitern zu lassen. Stimmen aus den Reihen der Opposition lassen derartige Schritte befürchten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen (CDU), äußerte sich gegenüber der Berliner Zeitung ablehnend zum vorliegenden Gesetzentwurf: "Durch die möglichen vorgezogenen Neuwahlen präsentiert Rot-Grün nun Vorschläge, die wir zum Teil noch nicht für ausgewogen halten“ Mehr.

Denkbare Strategien zur Verhinderung des erfolgreichen Abschlusses wären ein negatives Votum des Bundesrates, mit anschließendem Verweis an den Vermittlungsausschuss oder die Beantragung einer Expertenanhörung im Geschäftführungs-Ausschuss. Lesen Sie hierzu die Berichte in Der Welt und in der Neues Deutschland.


18.06.2005

Mehr Transprarenz bei Nebeneinkünften: 640 Menschen unterzeichnen innerhalb von 48 Stunden Offenen Brief an Merkel und Gerhardt

640 Menschen haben innerhalb von 48 Stunden Brief an Merkel und Gerhardt unterzeichnet. Diesen haben wir beiden Fraktionsvorsitzenden zugestellt. Der Brief ruft die Opposition dazu auf, „der verschärften Veröffentlichungspflicht keine weiteren Steine in den Weg zu legen, sondern ihr zuzustimmen.“


17.06.2005

Erfolgreiche Aktion in Berlin

Um 10.00 Uhr heute morgen ging es los. Gemeinsam mit BUND, Attac und Mehr Demokratie entrollten Campact Aktivisten ein Transparent vor dem Deutschen Bundestag mit der Aufschrift "Lasst den Lobbyisten die Luft raus - Nebeneinkünfte veröffentlichen!". Eine 6 Meter große Lobbyistenfigur sackte in sich zusammen. Journalisten von Tagesschau, RTL, dpa, epd und Neues Deutschland waren vor Ort.Presseinformation / Fotoserie


17.06.2005

"Lasst den Lobbyisten die Luft raus": Aktion zur ersten Lesung in Berlin

Heute findet um 10 Uhr am Deutschen Bundestag Südwestecke (Scheidemannstrasse, Ecke Simsonweg) eine medienwirksame Aktion anläßlich der für den Nachmittag geplanten ersten Lesung des neuen Gesetzentwurfes im Bundestag statt. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Lesen Sie hier die Presseinfo


15.06.2005

Bewertung des Gesetzentwurfes

Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten (Änderung des Abgeordnetengesetzes §44a und b; Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestag) wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht. Er entspricht weitgehend den Ankündigungen des Eckpunktepapiers der Regierungsfraktionen aus dem Februar.

Wichtig dabei ist die Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen Berufstätigkeit und Nebeneinkünften. Alle Tätigkeiten jenseits des Mandats sollen anzeigepflichtig werden. Das Mandat soll den Mittelpunkt der Tätigkeiten eines Abgeordneten bilden. Alle Einkünfte über einer Grenze von 1000 Euro im Monat, bzw. 10.000 Euro (bei Gutachten, publizistischen und Beratungstätigkeiten) im Jahr müssen dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Auch die Veröffentlichungspflicht im Handbuch des Bundestages und im Internet wird erweitert. Die Einkünfte aus den Tätigkeiten sollen in Zukunft pauschaliert in drei Gruppen (bis 3500 Euro/bis 7000 Euro/mehr als 7000 Euro) veröffentlicht werden. Ein wichtiger und begrüßenswerter Bestandteil des Gesetzentwurfes ist die Verschärfung der Sanktionen gegen Verstöße der Verhaltensregeln. Hier drohen bei Fehlverhalten Strafen bis zur Hälfte der Abgeordnetendiäten.

Teilweise lässt das Gesetz aber doch zu wünschen übrig. Die Campact-Forderung, bei der Veröffentlichung weitere Einkommensstufen nach oben und nach unten einzuführen, wurde nicht aufgenommen. Darüber hinaus erscheint die Freigrenze von 1.000 Euro als zu hoch. Es steht zu befürchten, dass zum Beispiel Beratungsaufträge gestückelt werden und die vorgesehenen Grenzen nicht erreicht werden. Zudem wurde demVorschlag von Transparency International nicht gefolgt, ein externes Kontrollgremium einzusetzen. Nun entscheidet weiterhin das Präsidium des Bundestages - bestehend aus Abgeordneten der verschiedenen Parteien - über Fehlverhalten. Hier sind ggf. Interessenskonflikte je nach Fraktionszugehörigkeit zu erwarten.

Am kommenden Freitag wird das Gesetz in die erste Lesung des Bundestags eingebracht und anschließend federführend vom Geschäftsführungsausschuss beraten. Es ist – trotz der Kritikpunkte - nun alles dafür zu tun, dass das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden kann.


14.06.2005

Rot-Grün legt Gesetzentwurf vor

Die Regierungsparteien haben heute endlich einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Nebeneinkünfte vorgelegt. Am kommenden Freitag sollen dem Bundestag in erster Lesung Änderungen des Abgeordnetengesetzes und korrespondierend Änderungen der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben aus dem bisherigen Eckpunktepapier um. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, Nebeneinkünfte von mehr als 1.000 Euro oder 10.000 Euro im Jahr in drei Einkommensstufen zu veröffentlichen (unter 3500 Euro, unter 7000 Euro, über 7000 Euro). Darüber hinaus werden die Angabepflichten gegenüber dem Bundestagspräsidenten erweitert und die Sanktionsregeln erheblich verschärft. Campact und Transparency International Deutschland prüfen derweil die einzelnen Bestimmungen.


03.06.2005

Rot-Grün will Gesetzentwurf zu Nebeneinkünften am 13.6. den Bundestagsfraktionen zur Diskussion vorlegen und am 17.6. in den Bundestag einbringen

Nach Campact-Informationen will Rot-Grün einen Gesetzentwurf zu Nebeneinkünften am 13.6. in der Frakltion verabschieden und am 17.6. in den Bundestag einbringen. Mit diesem Ergebnis ist gestern Abend die letzte Sitzung der Rechtsstellungskommission des Bundestages zu Ende gegangen. Campact wird in den nächsten Wochen Druck auf die Union und die FDP machen, die Verabschiedung des Gesetzes nicht mit Verzögerungstaktiken kurz vor der Ziellinie noch zu Fall zu bringen.


26.05.2005

Rot-Grün will trotz Neuwahlen Nebeneinkünfte bis zur Sommerpause neu regeln.

In einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters will die Rot-Grüne Regierung weiterhin eine Neuregelung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten durchsetzen. Dies wurde so auch Campact gegenüber bestätigt. Danach sollen in der kommenden Woche die Arbeiten des Ältestenrates mit einem Gesetzentwurf abgeschlossen werden. Mitte Juni könne es dann zur ersten Lesung kommen. Die abschließende Lesung würde in der letzten Plenarsitzung Ende Juni stattfinden. Auf die Bedenken der Opposition werde keine Rücksicht mehr genommen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist zu diesem Gesetz nicht notwendig und die Koalition werde auf einer namentlichen Abstimmung bestehen. Campact begrüßt diesen Schritt und wird auf seiner Seite das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parlamentarier von Regierung und Opposition transparent machen.


14.05.2005

Medienberichte zur Campact-Position zu Nebeneinkünften

Die taz, der Berliner Tagesspiegel und ngo-online greifen die Stellungsnahme von Campact zum Thema Nebeneinkünfte auf und berichten.


13.05.2005

Campact begrüßt angekündigte rot-grüne Gesetzesinitiative für mehr Transparenz

Campact und Transparency International haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Ankündigung der Fraktionsgeschäftsführer Wilhelm Schmidt (SPD)und Volker Beck (B90/Die Grünen) begrüßt, eine verschärfte Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften der Abgeordneten notfalls im Alleingang in den Bundestag einzubringen. Nachdem wochenlang die Bremser die Oberhand gewonnen hatten, nimmt der Zug in Richtung Transparenz jetzt wieder Fahrt auf. Die 1.500 E-Mails von Campact-Unterstützern an den Ältestenrat haben offensichtlich ihre Wirkung nicht verfehlt.

In einer Pressemitteilung kündigt Schmidt an, den Gesetzentwurf bis zur letzten Sitzung des Ältestenrats am 2. Juni auszuarbeiten. Am 16. Juni soll die Neuregelung dann in den Bundestag zur ersten Lesung eingebracht und am 30. Juni verabschiedet werden.

Campact und Transparency International appellierten gleichzeitig an die Opposition, sich den rot-grünen Plänen nicht zu verschließen und die verschärften Transparenzregeln mitzutragen.


13.05.2005

Schmidt und Beck geben Pressekonferenz zu Ergebnissen der Rechtsstellungskommission

Zur Stunde geben die Verhandlungsführer von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Wilhelm Schmidt und Volker Beck, in Berlin eine Pressekonferenz. Dort berichten Sie über Ergebnisse der Rechtsstellungskommission. Sobald uns mehr daraus bekannt ist, berichten wir hier.


12.05.2005

Heute 21:45 Uhr ARD Panorama - Beitrag zu Politiker-Nebenjobs

Ein zusätzliches Jahreseinkommen von Siemens oder ein üppiges Beraterhonorar von RWE. Alles so ganz nebenbei und zum Teil sogar ohne jede Gegenleistung. Der Skandal um die Nebentätigkeiten von Politikern beherrschte Anfang des Jahres die Schlagzeilen - und die politische Debatte. Damals überboten sich Volksvertreter mit Vorschlägen, wie das Abgeordnetengesetz zu verschärfen sei. „Mehr Transparenz“ sollte geschaffen werden in der Frage: Welcher Politiker kassiert wie viel und von wem? Mehr


5.5.2005

Nächstes Treffen des Ältestenrats zur Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten am 12. Mai

Am 12. Mai wird die Rechtsstellungskommission des Ältestenrats möglicherweise zu ihrer letzten Sitzung zusammenkommen. Schicken Sie die Campact-E-Mail an die neun Mitgliedern der Kommission, dass sie sich auf eine weitreichende Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte einigen. Kommt es zu keiner Einigung, werden wir in den nächsten Wochen den Druck auf die Regierungsfraktionen erhöhen, den rot-grünen Vorschlag einer Veröffentlichung der Nebeneinkünfte in Einkommenstufen im Alleingang in den Budnestag einzubringen. Am 12. Mai wird auch "Panorama" im Ersten um 21.45 Uhr über den Stand der Dinge in Sachen Nebeneinkünfte von Abgeordneten berichten.


25.4.2005

Wilhelm Schmidt in einem Brief an Campact: Arbeiten am Gesetzentwurf bis Juni abgeschlossen

Die E-Mail-Aktion an den Ältestenrat zeigt Wirkung. In einem Schreiben an alle Aktionsteilnehmer/innen beschwert sich der SPD Verhandlungsführer Wilhelm Schmidt zwar bitter über die vielen Briefe, die Ihn und seine Kollegen erreicht hätten. Inhaltlich arbeite die Rechtstellungskommission aber intensiv und stringent an einer Lösung auf der Grundlage des Eckpunktepapiers. Die Arbeiten sollen im Juni abgeschlossen werden (das Schreiben als pdf).

Wir gehen bei Campact davon aus, dass die E-Mail-Aktion sehr zu Fortschritten in der Rechtsstellungskommission beigetragen hat. Natürlich sind verfassungsrechtliche Fragen zu klären. Dabei konnten die E-Mails keine Hilfestellung sein. Eine Neuregelung der Nebeneinkünfte scheitert aber nicht an solchen Fragen. Gefahr droht von den Blockierern. Sie droht von denjenigen, die auch in den letzten Jahren jede Verschärfung verhindert oder abgeschwächt haben. Entscheidender für einen Erfolg des Gesetzgebungsprozesses sind zwei Fragen:


1. Gelingt es uns, ausreichend Druck auf die CDU/CSU ausüben, sich einer Neuregelung nicht zu entziehen oder

2. die Koalition dazu zu bewegen, den selbst entworfenen Gesetzentwurf ohne Unterstützung der CDU zu verabschieden. Dies, obwohl die Angst vor Abweichlern aus den eigenen Reihen groß zu sein scheint.

Diese beiden Fragen sind die eigentlichen Fragen, an denen sich eine Neuregelung entscheiden wird. Die Campact-Emails leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Das bestätigt auch unsere fachpolitische Partnerorganisation "Transparency Deutschland". Sie begrüßt den Wirbel, den die E-Mail-Aktion in der Kommission ausgelöst habe. "Die hohe Beteiligung an der Aktion zeigt, dass die Bürger/innen trotz des erloschenen Interesses der Medien an einer zügigen Neuregelung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht interessiert sind", so Dagmar Schröder, Geschäftsführerin von Transparency Deutschland.


13.4.2005

Reaktionen aus der Rechtsstellungskommission

Nachdem wochenlang in Sachen Nebeneinkünfte nichts geschah, kommt jetzt wieder Bewegung in den politischen Prozess. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD Wilhelm Schmidt kündigte heute morgen auf einer Pressekonferenz an, dass die Rechtsstellungskommission des Bundestages sich sowohl morgen als auch am Donnerstag nächster Woche erneut mit der Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten befassen wird. Campact hat in einer Pressemitteilung dazu Stellung bezogen.

Die Campact-Aktion verlief bisher sehr erfolgreich: Über 1.000 Menschen beteiligten sich. Spiegel-online heise.de und taz berichteten.

Die Aktion blieb nicht folgenlos. Als erstes meldetet sich der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP Jörg van Esser mit einem Brief an alle Aktionsteilnehmer/innen. Darin bestreitet er, dass es eine Notwendigkeit gebe, die Veröffentlichungspflicht zu verschärfen.


7.4.2005

Erfolg der E-Mail-Aktion an den Ältestenrat des Bundestages:

Großer Erfolg der E-Mail-Aktion an den Ältestenrat des Bundestages: Nach einem Bericht auf heise.de widmet nun auch spiegel-online der Kampagne eine ausführliche Meldung. Auch die taz berichtet. Etliche hundert Menschen haben sich bereits in den ersten 24 Stunden an der Aktion beteiligt


6.4.2005

Campact bleibt dran: Neue E-Mail-Aktion fordert, dass die Neuregelung der Nebeneinkünfte nicht im Ältestenrat versandet.

Hunderte beteiligen sich in den ersten Stunden an der E-Mail-Aktion von Campact an die neun Mitglieder der Rechtsstellungskommission des Ältestenrates. Ein Bericht auf dem Internetportal heise.de macht viele Menschen auf die Aktion aufmerksam.

Unterstützt wird die Aktion von Transparency International und Mehr Demokratie. Eine Woche zuvor haben wir den Abgeordnetenbüros der Kommissionsmitglieder die Aktion angekündigt, damit sie sich hierauf einstellen können. Denn es ist uns wichtig, mit E-Mail-Aktionen die Arbeit des Parlaments so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung gemeinsam mit Transparency International und Mehr Demokratie machen wir die Medien auf die Aktion aufmerksam.


Alle älteren Teile des Kampagnenlogbuches finden Sie im Logbuch-Archiv. Klicken Sie hier




 


 Campact Logbuch

06.07.2007
Nebeneinkünfte aller Abgeordneten jetzt online! Schauen Sie nach!

04.07.2007
Großer Erfolg: Verfassungsgericht bestätigt Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte

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Politiker-Nebeneinkünfte: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für 4. Juli erwartet
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