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Erfolg: Nebeneinkünfte werden veröffentlicht!
Zweieinhalb Jahre haben wir darum gerungen – jetzt ist es durch: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Nebeneinkünfte mit verschärften Regeln veröffentlicht werden - keine gute Nachricht für Lobbyisten im Parlament. Mehr im Blog.
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Vor dem Bundesverfassungsgericht
Am 22. Oktober 2006 verhandelte das Bundesverfassungsgericht erstmalig über die verschärften Transparenzregeln für Politiker-Nebeneinkünfte. Campact war mit einem 5 Meter großen aufgeblasenen Lobbyisten vor das Gerichtsgebäude gezogen. Mit dabei: ein Ausdruck des Offenen Briefes, der in den Tagen zuvor von 3118 Campact-Aktiven unterschrieben wurde. Weitere Bilder / Aktionsbericht / politische Einschätzung
Schreiben von Florian Pronold MdB (SPD) an Herrn Lammert
"Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht im Ermessen des Bundestagspräsidenten"
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Schreiben vom 10. März haben Sie die Mitglieder des Deutschen Bundestags an die Einreichung der anzeigepflichtigen Angaben erinnert. Gleichzeitig kündigen Sie an, die Veröffentlichung der Angaben bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die von einigen Kollegen eingereichten Klagen aussetzen zu wollen. Ich habe für dieses Vorgehen keinerlei Verständnis. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angaben steht nicht im Ermessen des Bundestagspräsidenten, vielmehr sind Sie an geltendes Recht und Gesetz gebunden – in diesem Fall an die geltende Fassung des Abgeordnetengesetzes und die Geschäftsordnung des Bundestags. Die anhängigen Verfahren sind kein Hindernis für die Anwendung des geltenden Rechts. Die Kollegen, die sich zur Klage entschlossen haben, haben gleichzeitig darauf verzichtet, entsprechende Eilanträge zu stellen, um die Veröffentlichung zu verhindern. Ich möchte Sie deshalb nachdrücklich bitten, die Angaben nach der Bearbeitung durch die Bundestagsverwaltung umgehend zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pronold, MdB
Interview mit Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim
"Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs"
Campact: Herr Prof. von Arnim, Bundestagspräsident Norbert Lammert möchte die verschärfte Veröffentlichungspflicht aussetzen, bis die Klagen von sechs Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht entschieden sind. Was halten Sie davon?
von Arnim: Die Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert, vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, stellt die Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs dar. § 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben. Der Bundestagspräsident ist nicht befugt, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen. Das könnte allenfalls das Bundesverfassungsgericht, zum Beispiel wenn die Abgeordneten, welche Klage gegen die Neuregelung eingereicht haben, einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Auch dann wäre noch keinesfalls sicher, wie das Gericht entscheidet.
Campact: Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Klagen vor dem Verfassungsgericht ein?
von Arnim: Die Erfolgsaussichten schätze ich als gering ein. Abgeordnete genießen ein großes Privileg. Sie dürfen als einzige, staatlich voll bezahlte Amtsträger rechtlich völlig unbeschränkt einen weiteren Beruf ausüben und daraus Einkommen beziehen. Die Kehrseite dieses Privilegs ist die besondere Pflicht an Voraussetzungen mitzuwirken, mit denen problematische Zahlungen festgestellt werden, die die Unabhängigkeit der Abgeordneten beeinträchtigen.
Campact: Halten Sie die geplante Veröffentlichungspflicht für ausreichend?
von Arnim: Die neu eingeführte Veröffentlichungspflicht ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Statt der bloßen Veröffentlichung von drei Gehaltsstufen sollte in Zukunft aber die exakte Höhe der Nebeneinkünfte veröffentlicht werden.
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