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Pressemitteilung
Hannover/Dörpen, 14. August 2009
Rechtsgutachten zu § 22d NGO:
Rechtliche Bedenken der Dörpener Gemeindeverwaltung entkräftet / Gemeinderat kann Petition der Mehrheit der Wahlberechtigten folgen
Hannover/Dörpen, 14.08.09: Eine Bürgerbefragung zur Ansiedlung eines Kohlekraftwerks im emsländischen Dörpen ist rechtlich zulässig. Ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten bestätigt die juristische Machbarkeit einer Bürgerbefragung, selbst wenn das Bauplanungsrecht tangiert ist. In der Vergangenheit hatte die Gemeindeverwaltung eine Befragung mit dem Hinweis auf rechtliche Bedenken abgelehnt, obwohl mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten Dörpens die Mitbestimmung verlangten.
Das Gutachten der Düsseldorfer Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst und Hotstegs kommt zu dem Ergebnis, dass sich zwar aus dem Bau- und Bauplanungsrecht Einschränkungen ergeben könnten, eine Bürgerbefragung jedoch eine Konsens- und Legitimationsfunktion intendiere. Dem Gemeinderat stünde daher der Weg offen, eine Befragung mit einer entsprechenden Satzung einzuleiten. Die Frage nach der Vereinbarkeit von Elementen direkter Demokratie und dem Bauplanungsrecht war bisher insbesondere bei rechtlich nicht bindenden Bürgerbefragungen in Niedersachsen aber auch darüber hinaus umstritten.
„Aus den Bedenken der Gemeindeverwaltung gegen eine Bürgerbefragung zieht die Politik bislang den falschen Schluss“, so Gutachter Robert Hotstegs, spezialisiert auf Bürgerbeteiligungen. „Zwar verlangt das Bauplanungsrecht einen unvoreingenommenen Zugang zur Thematik, der durch die faktische Bindung des Rates durch eine Bürgerbefragung eingeschränkt sein könnte. Doch Grundsatzentschlüsse, die eine politische Handlungslinie vorgeben, sind selbst für einen juristisch bindenden Bürgerentscheid zugelassen – und damit erst recht für die Bürgerbefragung.“
Für Tim Weber von Mehr Demokratie e.V. ist eine Bürgerbefragung nicht nur zulässig, sondern auch sinnvoll: „Vor dem Hintergrund der aufgeheizten Situation zwischen Befürwortern und Gegnern des geplanten Steinkohlekraftwerks zeigt sich der Wert einer Bürgerbefragung. Das Ergebnis einer Abstimmung wird von beiden Seiten besser akzeptiert. Bisher weiß keiner, was die Dörpener wollen. Wenn man an eine Bürgerbefragung ergebnisoffen herangeht, kann die Politik verlorenes Vertrauen zurückgewinnen.“
„Der Gemeinderat hat sich seit Monaten hinter der Aussage von Gemeindedirektor Hans Hansen versteckt, der behauptet, eine Bürgerbefragung sei nicht zulässig“, so Inge Stemmer, Sprecherin der Bürgerinitiative „Saubere Energie“. „Die Verwaltung ist damit jedoch auf dem Holzweg. Es ist der Rat, der sich entscheiden muss: Folgt er dem Willen der Einwohner oder schiebt er die unhaltbaren rechtlichen Bedenken des Verwaltungschefs vor.“
„Die breite Unterstützung für die Kampagne „Fragt uns!“ zeigt, wie wichtig den Dörpenern ihr Mitbestimmungsrecht ist“, so Ferdinand Dürr von Campact. Nach einer Aktionswoche mit Freiwilligen aus ganz Norddeutschland, rücke jetzt die nächste Gemeinderatssitzung in den Fokus der Aufmerksamkeit. „Die Menschen werden mit dabei sein und ganz genau beobachten, wie sich die einzelnen Mitglieder des Gemeinderats verhalten – und wir sorgen dafür, dass alles live im Internet verfolgt werden kann“, so Dürr.
Das Rechtsgutachten zum Download:
http://www.fragtuns.de/img/klima/doerpen/rechtsgutachten_befragung.pdf
Weitere Informationen zur Kampagne „Fragt uns!“ finden Sie unter http://www.fragtuns.de
Pressemitteilung als pdf zum Download:
http://www.campact.de/img/presse/pm090814.pdf
Ferdinand Dürr, Campact e.V.:
fduerr@campact.de, m. 0176 - 2171 9335